Bischof Rudolf von Konstanz bestimmt in dem Streit zwischen den Brüdern vom Deutschen Spital der Hl. Maria und dem Werner von Raderach (Radirey) über das Patronat zu Jettenhausen (Yetenhusen), dass von beiden Seiten 2 Schiedsleute zu bestellen seien und dass, wenn von diesen die Mehrzahl nicht einig wird, R. von Hewen, Dekan zu Konstanz, und der Pleban zu St. Stephan daselbst endgiltig entscheiden sollen, und beurkundet, dass Werner durch seinen Oheim (avunculus), den Ritter von Schönegg, und andere Verwandte, die ihn in dieser Sache vertreten (procuratores), seine Zustimmung gegeben habe. Siegler: Der Aussteller. Datum Constantie, anno domini MCCLXXX septimo, VIII. idus Novembris. 

Erstellt (Anfang): 1287  [1287. November 6.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3675, Seite 163
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: GLA Karlsruhe
Signatur oder Titel des Originals: 3/3432
Regesten: Regesten Bischöfe Konstanz, Nr. 2674.
Editionen: ZGO, Bd. 23, S. 152.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Konstanz
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