Ritter Gerhard von Ubstadt (V{i}bestat) beurkundet, dass er im Einverständnis mit seinen Söhnen Dietrich und Schwigger und mit den andern Erben an das Kloster Maulbronn den dritten Teil des großen und kleinen Zehnten beider Weiler Ruit (que dicuntur di{e} Ru{e}th) in der Pfarrei Bretten (Brethein) mit dem Eigentumsrecht verkauft hat im Einverständnis mit seinem Herrn Walraf, Grafen von Zweibrücken, von welchem er diesen Zehnten zu Lehen trug und der eine besondere Urkunde darüber ausgestellt hat. Siegler: Der Aussteller. Actum et datum anno domini MCCLXXXVIII., dominica qua cantatur Oculi mei.
Erstellt (Anfang): | 1288 [1288. Februar 29.] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band IX., Nr. 3719, Seite 191-192 |
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Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: GLA Karlsruhe Signatur oder Titel des Originals: 43/4788 Editionen: ZGO, 13, S. 23. |
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