Graf Walraf von Zweibrücken genehmigt, nachdem sein Getreuer Ritter Gerhard von Ubstadt ein Drittel des großen und kleinen Zehnten beider Weiler Ruit (villularum, quae dicuntur di{e} Ru{e}th) in der Pfarrei Bretten (Brethein) an das Kloster Maulbronn um 22 Pfund Heller verkauft hat, mit Rücksicht auf die treuen Dienste und auf die inständigen Bitten Gerhards den Verkauf dieses Zehnten als Lehensherr und überträgt dem Kloster das Eigentumsrecht an demselben. Siegler: Der Aussteller. Actum et datum Spire, anno domini MCCLXXXVIII., dominica qua cantatur Oculi mei. 

Erstellt (Anfang): 1288  [1288. Februar 29.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3720, Seite 192
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: GLA Karlsruhe
Signatur oder Titel des Originals: 43/4789

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Sonstiges: Ausstellungsort: Speyer
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