Bischof Hermann von Würzburg führt den vom Papst zum Propst des Stifts Neumünster ernannten Andreas, Sohn Konrads von Hohenlohe, in den Besitz der Propstei ein, bestimmt, dass für die nächsten 8 Jahre das Kapitel in seiner Gesamtheit die Propstei verwalten soll, und trifft auch Anordnungen für die Zeit nach Ablauf dieser Frist. Zu den Aufgaben, deren Erfüllung dem Propst obliegt, gehört das Betreiben der Inkorporation einiger Kirchen an das Stift, darunter der Kirchen in Oberstetten, Michelbach und Weikersheim, beim Papst, und die Wiedergewinnung von Besitzungen, die dem Stift entfremdet sind. 

Beteiligte:
  • Hermann I.; Bischof von Würzburg (1225-1254) [Aussteller]
Erstellt (Anfang): 1245  [1245. Mai 26.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band XI., Nr. N5585, Seite 474-475
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=1546

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: StA Würzburg
Signatur oder Titel des Originals: Würzburger Stift Neumünster 1245 März 26

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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