Verknüpfte Orte zu Bischof Konrad von Konstanz erkennt, dass die Zinshörigen der Marien- und Martinskirchen in Kirchbierlingen und Marchtal Zins und Hauptrecht nach dem Zinsrechte der Angehörigen der Mutterkirche zum hl. Petrus in Marchtal zu entrichten haben, und gebietet den Geistlichen seiner Diözese, sie dazu anzuhalten.

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