Verknüpfte Orte zu Vor Heinrich Steimar dem Schultheiß und den Richtern in Pforzheim überträgt (contulit et tradidit) der Kleriker Eberhard, Sohn weiland Alberts genannt Liebener Bürgers in Pforzheim in forma iudicii constitutus die lebenslängliche Nutznießung seines Anteils an seinem großmütterlichen Erbe (suam partem hereditatis quam ipse cum Adelheide sorore sua ac Alberto fratre suo loco patris eorum Al. predicti hereditando ex morte ave sue Junte dicte Liebenerin receperat) seiner Mutter Lucardis genannt Liebenerin von Esslingen. Diese darf jedoch nichts davon verkaufen, verpfänden oder sonstwie veräußern, sondern es soll nach ihrem Tod an das Kloster Herrenalb kommen, in das Eberhard selbst nach der Schenkung als Mönch eingetreten ist. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel ihrer Stadt. Datum anno domini MCCXCII., die beati Gregorii pape.

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