Man hat mißfälligst vernommen, welcher gestalten viele Unordnungen in denen gerichtlichen Verlegungs-Büchern eingerissen, also zwaren, daß üble Folgerungen zum Schaden derer Glaubigeren und derer Orts-Vorständen selbsten entsprungen- fort jene, wie diese, in weitläuftige Rechtsstrittigkeiten verfallen; Wie man nun sich das Wohl und Beste des Landes jederzeit zum endlichen vorwurf bezielet- sohin für die Aufrechthaltung derer Unterthanen, nicht minder zu Abwendung deren Schaden und Nachtheils, auch zu Einrichtung guter Ordnung den sonderlichen Bedacht zu Nehmen pfleget; Als hat man für inskünftige zu verordnen für nöthig erachtet, daß ... [Mannheim, den 26. Julii 1771] [Churpfälzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.] 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Kurpfalz
Umfang: [6] Bl 2o
Nebentitel: zwar Gläubigern Rechtsstreitigkeiten nötig weitläufige bezielt untertanen nachteils pflegt juli
Anmerkungen: In Fraktur. - Verordnung betreffend die gerichtlichen Verlegungsbücher
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1348393971 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1348393971
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