In Befolgung deren unterm 2ten Junii 1734. und 22ten Merz 1735. dann 21ten Junii 1740. erlassener-allgemeiner auch nachhero hin und wiedere ergangener absonderer Verordnungen wegen des, von denen in Churpfalz sich verehlig- und burgerlich niederlassenden Fremden und Landes eingesessenen Manns- und Weibs-Personen, zu erlegenden Burger- und Aufnahms-Recognitions-Gelds, haben verschiedene Stelle theils An- und Miß-Verstände, fort immerhinige Behelligungen erreget, theils gar eine Ausserachtlassung von sich spühren lassen. Zu derer durchgängigen Abstellung hat man dahero eine Erleuter- und weitere Weisung, mit Vorbehalt der ... zu erkennender Mäßigung, dahin zu geben unumgänglich nöthig erachtet, daß ... [Mannheim, den 13ten August 1771] Churfälzische[!] Regierung. C. P. Freiherr von Venningen. 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Kurpfalz
Umfang: [4] Bl 2o
Nebentitel: zweiten juni März Kurpfalz erlassener allgemeiner nachher wieder verehelicht bürgerlich mannspersonen bürger aufnahme-rekognitionsgelds aufnahme-rekognitionsgeldes Stellen teils erregt spüren Erläuter- erläuterung nötig
Anmerkungen: In Fraktur. - Verordnung bezüglich der Erlegung des Bürger- und Aufnahmerekognitionsgelds
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1348395737 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1348395737
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