Auf mehrmahlige Wahrnehmung deren unter denen Eheleuthen, aus Mangel schriftlichen Aufsatzes oder sonst behöriger Legalität ihrer in Absicht auf die Sterbfälle sowohl, als Erziehung deren Kinderen bey der zwischen jenen vorwaltender Zerschiedenheit der Religion, errichtender Ehe-Pacten, oder Ehe-Beredungen, sich geäusserter vielfältigen heftigen Zankereyen, ärgerlichen Zwispalt, und Klagden, sind zwarn zu derer Vorbeugung ... die deutlichste Vorschriften erlaßen worden, ..., gleichwohlen hat die zeitherige Erfahrung gelehret, was maßen diejenige, welche zur Churfürstlichen Regierung gelangen, meistentheils mangelhaft, unvollkommen, und denen Edicten gemäß ganz und gar nicht gefaßet ... [Mannheim den 19ten Decemb. 1775] [Churpfalz Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.] 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Kurpfalz
Umfang: [2] Bl 2o
Nebentitel: mehrmalige Eheleuten Kindern bei verschiedenheit Ehepakten Zankereien Zwiespalt Klagen zwar deutlichsten gleichwohl seitherige gelehrt meistenteils edikten gefaßt dezember
Anmerkungen: Verordnung betreffend Eheverträge. - In Fraktur
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1348437804 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1348437804
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)