Damit die durch vordere heilsame Verordnungen merklich schon verbesserte innländische Viehezucht, nun auch in Handel und Wandel die erwünschte Beförderung erhalten möge, so wurde nothwendig erachtet, nicht nur mehrere hierzu vorzüglich bequeme neue Viehemärkte zu errichten, und einige deren würklich bestehenden minder schickliche vollkommen abzustellen, sondern auch nachstehende punctirliche Vorschrift und Ordnung, worauf fürterhin nicht nur auf den Märkten, sondern auch überhaupt bey jedem Viehehandel vest gehalten werden solle, zu verfassen ... [Mannheim, den 20sten März 1776.] [Churpfälzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.] 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Kurpfalz
Umfang: [10] Bl 2o
Nebentitel: inländische Viehzucht notwendig viehmärkte wirklich punktierliche bei viehhandel fest festgehalten Viehverkauf befördern seind sind Protokoll geführt
Anmerkungen: Verordnung über den Verkauf von Vieh. - In Fraktur
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1348439564 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1348439564
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