König Ruprecht nimmt die Stadt Reutlingen in seine und des Reiches Schutz und erweist ihr die besondere Gnade: 1. ein Umgeld ausschreiben zu dürfen; 2. wer einen andern in der Stadt zu Würfnisse, Gezog oder Krieg bringt, muss den entstandenen Schaden nach den Rechten bessern; 3. unwissentliche Enthaltung eines Ächters soll der Stadt keinen Schaden bringen. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Ruprecht, König [Aussteller]
    Stadt Reutlingen [Empfänger]
Erstellt (Anfang): 1401  [12. August 1401]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 3
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Selekte
Urkundenselekte
Kaiserselekt / 813-1437
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 51 U 1060 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1269459

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung
Regesten: Regesten Pfalzgrafen 2 n. 1399

Ortsbezüge:
  • Augsburg A
  • Reutlingen RT
Personenbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Augsburg
Siegelbeschreibung: Siegel stark beschädigt
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