Dekan Werner und das Domkapitel zu Speyer überlassen ihren Anteil an dem Ketscher Forst und dem von der Ketscher Kirche herrührenden Zehnten gegen eine jährliche, in Speyer zu entrichtende Fruchtgült sowie das Recht, den Vikar in Ketsch zu setzen, zu investieren usw., an Abt Gottfried und Konvent von Maulbronn zu beständiger Benutzung. 

Beteiligte:
  • Werner; Dekan der Domkirche in Speyer; Speyer; Domkapitel [Aussteller]
Erstellt (Anfang): 1255  [1255. (um Mai 19).]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band V., Nr. 1347, Seite 112-113
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=1996

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: GLA Karlsruhe
Signatur oder Titel des Originals: 67/449 fol. 159 r

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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