Werner von Nöttingen beurkundet, dass Abt und Konvent von Herrenalb auf seine Bitte ihre Güter in Nöttingen ihm und seinen beiden Töchtern aus zweiter Ehe gegen einen jährlichen Zins und gegen das Sterbfallsrecht, sowie gegen weiter ausgedrückte Bedingungen ausschliesslich verliehen haben. 

Erstellt (Anfang): 1259  [Ohne Zeitangabe. (Um 1259).]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band V., Nr. 1513, Seite 281-282
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=2198

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 489 K U 612
Editionen: ZGO 1 (1850), S. 246.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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