Verknüpfte Orte zu Ritter Konrad von Eichelbach befreit den Hof des Klosters Herrenalb zu Eichelbach von allen ihm seither zustehenden Abgaben, Diensten und Lasten gegen Bezahlung von 30 Pfund Heller unter Vorbehalt des Wiederlösungsrechts nach 3 Jahren.

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