Medizinische Gewalt

von Nora Wohlfarth

Krankenschwester verabreicht einem Mädchen Lebertran in einem Kindererholungsheim [Quelle: Landeskirchliches Archiv Stuttgart, L1 Nr. 4638, Fotograf: Hermann Weishaupt]. Zum Vergrößern bitte klicken.
Krankenschwester verabreicht einem Mädchen Lebertran in einem Kindererholungsheim [Quelle: Landeskirchliches Archiv Stuttgart, L1 Nr. 4638, Fotograf: Hermann Weishaupt]. Aus rechtlichen Gründen wurden die Gesichtszüge der abgebildeten Personen anonymisiert. Zum Vergrößern bitte klicken.

Bereits im 2010 veröffentlichten Abschlussbericht des „Runden Tisch Heimerziehung“ wurde der Einsatz von Medikamenten in Kinderheimen problematisiert. Betroffene berichteten von einer Medikamentengabe ohne medizinische Begründung. Im Rahmen des Runden Tischs wurde diesem Thema jedoch nicht weiter nachgegangen. Betroffene berichteten allerdings auch in den folgenden Jahren immer wieder davon, dass Kinder und Jugendliche mit großen Mengen an Psychopharmaka ruhiggestellt wurden. Die Vergabe der Medikamente sollte in vielen Fällen auch der Hemmung der Libido dienen. So berichteten es auch Betroffene in Beratungsgespräche mit der Anlaufstelle des „Fonds Heimerziehung“ in Stuttgart. Behandlungen hätten häufig im Kollektiv stattgefunden, also für gesamte Gruppen von Kindern, ohne dass die Betroffenen oder ihre Eltern eingewilligt hätten.

Dem von ehemaligen Heimkindern häufig geäußerte Verdacht, an ihnen seien Medikamente getestet worden, ist die Pharmakologin Sylvia Wagner nachgegangen. Sie konnte zeigen, dass zwischen den 1950er und Mitte der 1970er Jahre mehrere Arzneimittelstudien an Heimkindern – ohne Wissen und Einwilligung der Kinder und ihrer Eltern – durchgeführt wurden. Ihrer Studie von 2016 folgten weitere Untersuchungen, z.B. des Landes Nordrhein-Westfalen, für Baden-Württemberg gibt es allerdings bisher noch keine Forschung über die Vergabe oder Testung von Arzneimitteln an Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen der Jugend- oder Behindertenhilfe.

Die Durchführung von Arzneimitteltests ohne Einwilligung der Betroffenen oder die Vergabe von Medikamenten ohne medizinische Indikation ist eine Form der medizinischen Gewalt. Dazu zählt auch die Überdosierung notwendiger Medikamente oder die Vergabe nicht notwendiger Medikamente. Jeder medizinische Eingriff, der ohne die Einwilligung der Betroffenen stattfand oder sogar gegen ihren Willen, stellte in der Zeit nach 1949 einen Straftatbestand dar, nämlich Körperverletzung. Bei Kindern war die Einwilligung der Eltern notwendig und bei Ablehnung wurden die Eingriffe nicht durchgeführt, bzw. hätten nicht durchgeführt werden dürfen. Fälle fehlende Zustimmungen bzw. Ablehnungen lassen sich dennoch für Einrichtungen der Behindertenhilfe und psychiatrische Krankenhäuser nachweisen. Dies gilt beispielsweise für die schmerzhaften Pneumenzephalographien. Bei dieser Methode handelte es sich um die damals einzige Möglichkeit, oberflächliche Strukturen des Gehirns sichtbar zu machen. Dafür wurde Luft in die normalerweise mit Flüssigkeit gefüllten Räume um das zentrale Nervensystem eingeleitet, um Veränderungen des Gehirns sichtbar zu machen. Sie wurde bis in die 1970er Jahre praktiziert. Die Pneumenzephalographie ist – ähnlich wie die Elektrokrampftherapie oder die Lumbalpunktion – eine Methode, die – nach damaligem Stand der Forschung – als medizinisch sinnvoll oder notwendig erachtet wurde; heute sind diese Methoden teilweise überholt. Das Leid bei den Betroffenen entstand allerdings nicht nur durch die Maßnahmen selbst, sondern auch durch das oft völlige Fehlen jeglicher Information über den Grund dafür, dass sie diese erdulden mussten. Dieser Mangel an Information entsprach der weit verbreiteten Haltung des medizinischen Personals gegenüber den Betroffenen, die, besonders in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, für sie verständliche Erklärungen und nicht zuletzt Zuwendung benötigt hätten. Durch diese fehlenden Informationen entstanden häufig Angst und Misstrauen vor jeglichen medizinischen Eingriffen bzw. gegenüber dem medizinischen Personal.

Medizinische Gewalt beinhaltet also diagnostische, therapeutische oder prognostische (also den Verlauf der Krankheit vorhersagenden) Methoden, die von den Betroffenen als gewaltvoll wahrgenommen wurden ebenso wie solche, die auch damals schon in medizinischer Hinsicht fragwürdig oder im juristischen Sinne unrechtmäßig waren. Die Forschung der letzten Jahre zeigt, dass medizinische Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen sehr weit verbreitet war und zwar in konfessionellen ebenso wie in staatlichen Einrichtungen, in der BRD ebenso wie in der DDR.

Medizinische Gewalt wurde befördert durch eine Wahrnehmung psychischer Krankheiten als vorrangig biologisch und damit erblich bedingt. Frühere Gewalterfahrungen, wie z.B. Missbrauch in der Familie, und daraus resultierende psychische Probleme oder Entwicklungsverzögerungen wurden bei der Diagnose selten berücksichtigt. Dementsprechend wurde die Einweisung in eine Anstalt oder Klinik für psychisch kranke oder behinderte Menschen nur selten hinterfragt und ein Scheitern von Therapien den jungen Patientinnen und Patienten selbst vorgeworfen, deren Konstitution der Grund für ihr Leiden sei.

Das diagnostische Instrument der Intelligenzprüfung an sich wiederum stellt zwar keine Form der Gewalt dar, war aber oft ein erster Schritt in die „Anstalt“. Diese Tests basierten auf gängigem Schulwissen, so dass Kinder schnell, ohne dass ihr Hintergrund betrachtet wurde, als „schwachsinnig“ galten, wenn sie nicht wie gewünscht oder zu langsam antworteten. Diese Zuschreibung konnte eine Einweisung in psychiatrische Kliniken zur Folge haben.

Eine dort häufig praktizierte Form der medizinisch begründeten Gewalt sind Isolierungen und Fixierungen. Diese wurden in der damaligen Fachliteratur kaum diskutiert und scheinen trotz ihrer realen Häufigkeit nicht als wichtiges Thema wahrgenommen worden zu sein. Auch juristisch waren diese Maßnahmen nur ungenügend geregelt. Die „elterliche Gewalt“ war durch den Aufenthalt in einem Krankenhaus nicht eingeschränkt und Eltern konnten Behandlungen – theoretisch – ablehnen. Die Praxis sah allerdings anders aus und in zahlreichen erforschten Einrichtungen können Fixierungen und Isolierungen nachgewiesen werden, häufig mit strafendem Charakter, also als Reaktion auf unerwünschtes Verhalten.

Für das psychiatrische Landeskrankenhaus Weissenau dokumentierte Sima Afschar-Hamdi in ihrer Dissertation für die 1950er und 1960er Jahre verschiedene Zwangsmaßnahmen, die an Minderjährigen durchgeführt wurden, so auch die Isolierung der Kinder und Jugendlichen. Als Gründe für diese Zwangsmaßnahme wurden Zerstörungen von „Anstaltseigentum“, Aggressionen – gegen sich oder andere – und „trotziges Verhalten“ genannt. Sie konnte zeigen, dass Kinder, die als störend wahrgenommen wurden oder für das Pflegepersonal einen erhöhten Aufwand bedeuteten, mit Schlafmitteln und Psychopharmaka ruhiggestellt wurden. Weder im Fall der Isolierung noch der Medikamentenvergabe ist in den Akten ein Einverständnis der Eltern oder Sorgeberechtigten dokumentiert, was allerdings auch nicht vorgeschrieben war. Sie sieht die Zwangsmaßnahmen und Gewalt in der Psychiatrie sowohl vor dem Hintergrund der damals üblichen autoritären Erziehungsmethoden, als auch den strukturellen Mängeln, die sie ebenfalls nachweisen konnte. Fehlende Gelder, Überbelegung, Personalmangel sowie schlechte Ausbildung des Personals spielten hier wie auch in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe eine große Rolle. Die Isolierung von Kindern war eine Praxis, die nicht auf die psychiatrischen Kliniken beschränkt, sondern auch in Einrichtungen der Jugend- und der Behindertenhilfe üblich war.

Literatur

 

Zitierhinweis: Nora Wohlfarth, Medizinische Gewalt, in: Heimkindheiten, URL: […], Stand: 14.06.2022.