Verfolgung 1933 bis 1945
Kurz nachdem die Nationalsozialisten an die Macht kamen, begann mit dem Kaufboykott im April 1933 auch im Südwesten der gezielte Ausschluss der jüdischen Bevölkerung aus der „Volksgemeinschaft“. Während die staatsbürgerlichen Rechte von Jüdinnen und Juden über zahlreiche Verordnungen und Gesetze immer weiter eingeschränkt wurden, kam es im wirtschaftlichen Bereich zu einer systematischen Ausplünderung und schrittweisen Enteignung.
Jüngere Menschen entschieden sich unter diesen Umständen häufiger für eine Emigration, die neben der Trennung von Angehörigen auch den Verlust der Heimat und des Vermögens mit sich brachte. Nach den Pogromen im November 1938 wurde auch diese Möglichkeit, dem Terror zu entkommen, durch verschiedene Faktoren immer weiter eingeschränkt.
Am 22. Oktober 1940 wurden 6.500 Jüdinnen und Juden aus Baden, der Pfalz und dem Saarland in das französische Internierungslager Gurs deportiert. Im November 1941 begannen die Deportationen der Jüdinnen und Juden aus Württemberg und Hohenzollern. Für die große Mehrheit der Verschleppten bedeutete die Deportation den Tod: Viele starben an Entkräftung, Krankheiten und Unterversorgung, die übrigen wurden in Vernichtungslagern im besetzten Osteuropa ermordet.