Baden, Bernhard I.; Markgraf von
![Eberhard von Sickingen lädt als Obmann zwischen Markgraf Bernhard I. von Baden und dem Kloster Herrenalb den Markgrafen ein, seine Räte am 18. April für einen Tag nach Bruchsal zu schicken, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325003-2.jpg)
Eberhard von Sickingen lädt als Obmann zwischen Markgraf Bernhard I. von Baden und dem Kloster Herrenalb den Markgrafen ein, seine Räte am 18. April für einen Tag nach Bruchsal zu schicken, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Konrad von Heuchelheim, Propst der Kirche zur Hl. Dreifaltigkeit in Speyer, beauftragt den Dekan in Weil der Stadt, den von Markgraf Bernhard von Baden präsentierten Kleriker Johann Ruhnis aus Pforzheim als Pfarrer zu Gechingen einzuführen., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1511887-1.jpg)
Konrad von Heuchelheim, Propst der Kirche zur Hl. Dreifaltigkeit in Speyer, beauftragt den Dekan in Weil der Stadt, den von Markgraf Bernhard von Baden präsentierten Kleriker Johann Ruhnis aus Pforzheim als Pfarrer zu Gechingen einzuführen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Konrad von Heuchelheim, Propst der Kirche zur Hl. Dreifaltigkeit in Speyer, beauftragt den Dekan in Weil der Stadt, den von Markgraf Bernhard von Baden präsentierten Kleriker Johann Ruhnis aus Pforzheim als Pfarrer zu Gechingen einzuführen., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1511887-2.jpg)
Konrad von Heuchelheim, Propst der Kirche zur Hl. Dreifaltigkeit in Speyer, beauftragt den Dekan in Weil der Stadt, den von Markgraf Bernhard von Baden präsentierten Kleriker Johann Ruhnis aus Pforzheim als Pfarrer zu Gechingen einzuführen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Bernhard I. von Baden Richtung zwischem dem Deutschen Orden und Kloster Herrenalb wegen der Kirchen zu Wettersbach und Langensteinbach, dass der Pfarrer ersteren Orts die Kirche zu Langensteinbach versehen solle., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1513156-1.jpg)
Markgraf Bernhard I. von Baden Richtung zwischem dem Deutschen Orden und Kloster Herrenalb wegen der Kirchen zu Wettersbach und Langensteinbach, dass der Pfarrer ersteren Orts die Kirche zu Langensteinbach versehen solle., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Bernhard I. von Baden Richtung zwischem dem Deutschen Orden und Kloster Herrenalb wegen der Kirchen zu Wettersbach und Langensteinbach, dass der Pfarrer ersteren Orts die Kirche zu Langensteinbach versehen solle., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1513156-2.jpg)
Markgraf Bernhard I. von Baden Richtung zwischem dem Deutschen Orden und Kloster Herrenalb wegen der Kirchen zu Wettersbach und Langensteinbach, dass der Pfarrer ersteren Orts die Kirche zu Langensteinbach versehen solle., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Bruder Albrecht von Weil (Wile), Abt des Klosters zu Gottesau (Gotzöwa), Hans von Loffenau, Reinhard von Sickingen, genannt der Wälfe, Wolf Meyser d. Ä. und Dietrich von Angelach beurkunden ein Zeugenverhör bei einer von dem Markgrafen Bernhard von Baden und dem Grafen Bernhard von Eberstein nach Gernsbach anberaumten Tagfahrt in Sachen des Klosters Herrenalb gegen die Bürger zu Gernsbach wegen des Äckerichs in den Wäldern zu Loffenau., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1513236-1.jpg)
Bruder Albrecht von Weil (Wile), Abt des Klosters zu Gottesau (Gotzöwa), Hans von Loffenau, Reinhard von Sickingen, genannt der Wälfe, Wolf Meyser d. Ä. und Dietrich von Angelach beurkunden ein Zeugenverhör bei einer von dem Markgrafen Bernhard von Baden und dem Grafen Bernhard von Eberstein nach Gernsbach anberaumten Tagfahrt in Sachen des Klosters Herrenalb gegen die Bürger zu Gernsbach wegen des Äckerichs in den Wäldern zu Loffenau., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Bruder Albrecht von Weil (Wile), Abt des Klosters zu Gottesau (Gotzöwa), Hans von Loffenau, Reinhard von Sickingen, genannt der Wälfe, Wolf Meyser d. Ä. und Dietrich von Angelach beurkunden ein Zeugenverhör bei einer von dem Markgrafen Bernhard von Baden und dem Grafen Bernhard von Eberstein nach Gernsbach anberaumten Tagfahrt in Sachen des Klosters Herrenalb gegen die Bürger zu Gernsbach wegen des Äckerichs in den Wäldern zu Loffenau., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1513236-2.jpg)
Bruder Albrecht von Weil (Wile), Abt des Klosters zu Gottesau (Gotzöwa), Hans von Loffenau, Reinhard von Sickingen, genannt der Wälfe, Wolf Meyser d. Ä. und Dietrich von Angelach beurkunden ein Zeugenverhör bei einer von dem Markgrafen Bernhard von Baden und dem Grafen Bernhard von Eberstein nach Gernsbach anberaumten Tagfahrt in Sachen des Klosters Herrenalb gegen die Bürger zu Gernsbach wegen des Äckerichs in den Wäldern zu Loffenau., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Lehensbrief Markgraf Bernharts von Baden für Albrecht von Dürrmenz um seine Güter in Lomersheim und Dürrmenz., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290482-1.jpg)
Lehensbrief Markgraf Bernharts von Baden für Albrecht von Dürrmenz um seine Güter in Lomersheim und Dürrmenz., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Lehensbrief Markgraf Bernharts von Baden für Albrecht von Dürrmenz um seine Güter in Lomersheim und Dürrmenz., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290482-2.jpg)
Lehensbrief Markgraf Bernharts von Baden für Albrecht von Dürrmenz um seine Güter in Lomersheim und Dürrmenz., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Heinrich von Dürrmenz verkauft seinen Teil an der Burg in Lomersheim mit den Zugehörden, Gütern und Gerechtsame an Markgraf Bernhard von Baden., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290545-1.jpg)
Heinrich von Dürrmenz verkauft seinen Teil an der Burg in Lomersheim mit den Zugehörden, Gütern und Gerechtsame an Markgraf Bernhard von Baden., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Heinrich von Dürrmenz verkauft seinen Teil an der Burg in Lomersheim mit den Zugehörden, Gütern und Gerechtsame an Markgraf Bernhard von Baden., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290545-2.jpg)
Heinrich von Dürrmenz verkauft seinen Teil an der Burg in Lomersheim mit den Zugehörden, Gütern und Gerechtsame an Markgraf Bernhard von Baden., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Bernhard (I.) von Baden hat dem Kloster Maulbronn seinen Hof, Fischerei, Gülten, Güter und Gerechtsame, die er von Dürrmenz erkauft hat, käuflich überlassen., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290546-1.jpg)
Markgraf Bernhard (I.) von Baden hat dem Kloster Maulbronn seinen Hof, Fischerei, Gülten, Güter und Gerechtsame, die er von Dürrmenz erkauft hat, käuflich überlassen., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Bernhard (I.) von Baden hat dem Kloster Maulbronn seinen Hof, Fischerei, Gülten, Güter und Gerechtsame, die er von Dürrmenz erkauft hat, käuflich überlassen., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290546-2.jpg)
Markgraf Bernhard (I.) von Baden hat dem Kloster Maulbronn seinen Hof, Fischerei, Gülten, Güter und Gerechtsame, die er von Dürrmenz erkauft hat, käuflich überlassen., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Albrecht von Dürrmenz, der Vogt von Pforzheim, verkauft dem Kloster Maulbronn all sein Einkommen und Gerechtsame in Lomersheim, Dürrmenz und Mühlacker (Mülacker)., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290550-1.jpg)
Albrecht von Dürrmenz, der Vogt von Pforzheim, verkauft dem Kloster Maulbronn all sein Einkommen und Gerechtsame in Lomersheim, Dürrmenz und Mühlacker (Mülacker)., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Albrecht von Dürrmenz, der Vogt von Pforzheim, verkauft dem Kloster Maulbronn all sein Einkommen und Gerechtsame in Lomersheim, Dürrmenz und Mühlacker (Mülacker)., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290550-2.jpg)
Albrecht von Dürrmenz, der Vogt von Pforzheim, verkauft dem Kloster Maulbronn all sein Einkommen und Gerechtsame in Lomersheim, Dürrmenz und Mühlacker (Mülacker)., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Albrecht von Enzbergs, genannt Schühlin, Lehensrevers gegen Markgraf Bernhard und Rudolf von Baden um ihren Teil der Vogtei in Enzberg., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290604-1.jpg)
Albrecht von Enzbergs, genannt Schühlin, Lehensrevers gegen Markgraf Bernhard und Rudolf von Baden um ihren Teil der Vogtei in Enzberg., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Albrecht von Enzbergs, genannt Schühlin, Lehensrevers gegen Markgraf Bernhard und Rudolf von Baden um ihren Teil der Vogtei in Enzberg., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1290604-2.jpg)
Albrecht von Enzbergs, genannt Schühlin, Lehensrevers gegen Markgraf Bernhard und Rudolf von Baden um ihren Teil der Vogtei in Enzberg., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Bernhard von Baden verkauft dem Kloster Maulbronn eine jährliche Korngült aus des Herzogs Fronhof in Bretten (Bretheim) samt 2 1/2 Pfund [Heller] jährlich aus der Beth dort, einen Teil des Zehnten allda und in Unteröwisheim., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1291317-1.jpg)
Markgraf Bernhard von Baden verkauft dem Kloster Maulbronn eine jährliche Korngült aus des Herzogs Fronhof in Bretten (Bretheim) samt 2 1/2 Pfund [Heller] jährlich aus der Beth dort, einen Teil des Zehnten allda und in Unteröwisheim., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Bernhard von Baden verkauft dem Kloster Maulbronn eine jährliche Korngült aus des Herzogs Fronhof in Bretten (Bretheim) samt 2 1/2 Pfund [Heller] jährlich aus der Beth dort, einen Teil des Zehnten allda und in Unteröwisheim., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1291317-2.jpg)
Markgraf Bernhard von Baden verkauft dem Kloster Maulbronn eine jährliche Korngült aus des Herzogs Fronhof in Bretten (Bretheim) samt 2 1/2 Pfund [Heller] jährlich aus der Beth dort, einen Teil des Zehnten allda und in Unteröwisheim., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Kaiser Karl genehmigt auf Bitte des Markgrafen Rudolf von Baden die bei der Verheiratung von dessen Sohn Bernhard mit der Tochter des Grafen Rudolf von Hohenberg gemachte Einung, dass des letzteren reichslehenbare Grafschaft Hohenberg, wenn er ohne männliche Leibeserben versterben würde, an den vorgenannten Bernhard fallen solle., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1267173-1.jpg)
Kaiser Karl genehmigt auf Bitte des Markgrafen Rudolf von Baden die bei der Verheiratung von dessen Sohn Bernhard mit der Tochter des Grafen Rudolf von Hohenberg gemachte Einung, dass des letzteren reichslehenbare Grafschaft Hohenberg, wenn er ohne männliche Leibeserben versterben würde, an den vorgenannten Bernhard fallen solle., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Kaiser Karl genehmigt auf Bitte des Markgrafen Rudolf von Baden die bei der Verheiratung von dessen Sohn Bernhard mit der Tochter des Grafen Rudolf von Hohenberg gemachte Einung, dass des letzteren reichslehenbare Grafschaft Hohenberg, wenn er ohne männliche Leibeserben versterben würde, an den vorgenannten Bernhard fallen solle., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1267173-2.jpg)
Kaiser Karl genehmigt auf Bitte des Markgrafen Rudolf von Baden die bei der Verheiratung von dessen Sohn Bernhard mit der Tochter des Grafen Rudolf von Hohenberg gemachte Einung, dass des letzteren reichslehenbare Grafschaft Hohenberg, wenn er ohne männliche Leibeserben versterben würde, an den vorgenannten Bernhard fallen solle., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Ruprecht macht einen gütlichen Vergleich zwischen Markgraf Bernhard von Baden und Graf Eberhard von Württemberg. Markgraf Bernhard soll Graf Eberhard von einer Schuld von 3.000 Gulden bis spätestens zum 29. September in näher bestimmter Weise ledigen. Markgraf Bernhard soll den Rudiger von Kirchheim anhalten, von Graf Eberhard Recht zu nehmen. Den Streit wegen der Untergänge, Wildbänne und Wälder sollen Ritter Dieter von Gemmingen als Gemeiner mit vier beiderseitigen Räten nach eingeholter Kundschaft bis zum 8. September entscheiden. Aller Unwille zwischen Markgraf Bernhard und seinen Amtleuten und den von Gültlingen zu Neuenbürg wegen des Jagens soll ab sein. Wegen der Klagen des Klosters Herrenalb gegen Markgraf Bernhard sollen bis zum 25. Juli gütliche Tage stattfinden. Endlich bestimmt der König die Art, wie Streitigkeiten zwischen badischen und württembergischen Lehensleuten, Dienern, Bürgern und armen Leuten ausgetragen werden sollen. Zwei Jahre lang soll keiner der Herrn dem andern in seine Herrschaft und Gericht greifen., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1269814-1.jpg)
König Ruprecht macht einen gütlichen Vergleich zwischen Markgraf Bernhard von Baden und Graf Eberhard von Württemberg. Markgraf Bernhard soll Graf Eberhard von einer Schuld von 3.000 Gulden bis spätestens zum 29. September in näher bestimmter Weise ledigen. Markgraf Bernhard soll den Rudiger von Kirchheim anhalten, von Graf Eberhard Recht zu nehmen. Den Streit wegen der Untergänge, Wildbänne und Wälder sollen Ritter Dieter von Gemmingen als Gemeiner mit vier beiderseitigen Räten nach eingeholter Kundschaft bis zum 8. September entscheiden. Aller Unwille zwischen Markgraf Bernhard und seinen Amtleuten und den von Gültlingen zu Neuenbürg wegen des Jagens soll ab sein. Wegen der Klagen des Klosters Herrenalb gegen Markgraf Bernhard sollen bis zum 25. Juli gütliche Tage stattfinden. Endlich bestimmt der König die Art, wie Streitigkeiten zwischen badischen und württembergischen Lehensleuten, Dienern, Bürgern und armen Leuten ausgetragen werden sollen. Zwei Jahre lang soll keiner der Herrn dem andern in seine Herrschaft und Gericht greifen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Ruprecht macht einen gütlichen Vergleich zwischen Markgraf Bernhard von Baden und Graf Eberhard von Württemberg. Markgraf Bernhard soll Graf Eberhard von einer Schuld von 3.000 Gulden bis spätestens zum 29. September in näher bestimmter Weise ledigen. Markgraf Bernhard soll den Rudiger von Kirchheim anhalten, von Graf Eberhard Recht zu nehmen. Den Streit wegen der Untergänge, Wildbänne und Wälder sollen Ritter Dieter von Gemmingen als Gemeiner mit vier beiderseitigen Räten nach eingeholter Kundschaft bis zum 8. September entscheiden. Aller Unwille zwischen Markgraf Bernhard und seinen Amtleuten und den von Gültlingen zu Neuenbürg wegen des Jagens soll ab sein. Wegen der Klagen des Klosters Herrenalb gegen Markgraf Bernhard sollen bis zum 25. Juli gütliche Tage stattfinden. Endlich bestimmt der König die Art, wie Streitigkeiten zwischen badischen und württembergischen Lehensleuten, Dienern, Bürgern und armen Leuten ausgetragen werden sollen. Zwei Jahre lang soll keiner der Herrn dem andern in seine Herrschaft und Gericht greifen., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1269814-2.jpg)
König Ruprecht macht einen gütlichen Vergleich zwischen Markgraf Bernhard von Baden und Graf Eberhard von Württemberg. Markgraf Bernhard soll Graf Eberhard von einer Schuld von 3.000 Gulden bis spätestens zum 29. September in näher bestimmter Weise ledigen. Markgraf Bernhard soll den Rudiger von Kirchheim anhalten, von Graf Eberhard Recht zu nehmen. Den Streit wegen der Untergänge, Wildbänne und Wälder sollen Ritter Dieter von Gemmingen als Gemeiner mit vier beiderseitigen Räten nach eingeholter Kundschaft bis zum 8. September entscheiden. Aller Unwille zwischen Markgraf Bernhard und seinen Amtleuten und den von Gültlingen zu Neuenbürg wegen des Jagens soll ab sein. Wegen der Klagen des Klosters Herrenalb gegen Markgraf Bernhard sollen bis zum 25. Juli gütliche Tage stattfinden. Endlich bestimmt der König die Art, wie Streitigkeiten zwischen badischen und württembergischen Lehensleuten, Dienern, Bürgern und armen Leuten ausgetragen werden sollen. Zwei Jahre lang soll keiner der Herrn dem andern in seine Herrschaft und Gericht greifen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Ruprecht macht einen gütlichen Vergleich zwischen Markgraf Bernhard von Baden und Graf Eberhard von Württemberg. Markgraf Bernhard soll Graf Eberhard von einer Schuld von 3.000 Gulden bis spätestens zum 29. September in näher bestimmter Weise ledigen. Markgraf Bernhard soll den Rudiger von Kirchheim anhalten, von Graf Eberhard Recht zu nehmen. Den Streit wegen der Untergänge, Wildbänne und Wälder sollen Ritter Dieter von Gemmingen als Gemeiner mit vier beiderseitigen Räten nach eingeholter Kundschaft bis zum 8. September entscheiden. Aller Unwille zwischen Markgraf Bernhard und seinen Amtleuten und den von Gültlingen zu Neuenbürg wegen des Jagens soll ab sein. Wegen der Klagen des Klosters Herrenalb gegen Markgraf Bernhard sollen bis zum 25. Juli gütliche Tage stattfinden. Endlich bestimmt der König die Art, wie Streitigkeiten zwischen badischen und württembergischen Lehensleuten, Dienern, Bürgern und armen Leuten ausgetragen werden sollen. Zwei Jahre lang soll keiner der Herrn dem andern in seine Herrschaft und Gericht greifen., Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1269814-3.jpg)
König Ruprecht macht einen gütlichen Vergleich zwischen Markgraf Bernhard von Baden und Graf Eberhard von Württemberg. Markgraf Bernhard soll Graf Eberhard von einer Schuld von 3.000 Gulden bis spätestens zum 29. September in näher bestimmter Weise ledigen. Markgraf Bernhard soll den Rudiger von Kirchheim anhalten, von Graf Eberhard Recht zu nehmen. Den Streit wegen der Untergänge, Wildbänne und Wälder sollen Ritter Dieter von Gemmingen als Gemeiner mit vier beiderseitigen Räten nach eingeholter Kundschaft bis zum 8. September entscheiden. Aller Unwille zwischen Markgraf Bernhard und seinen Amtleuten und den von Gültlingen zu Neuenbürg wegen des Jagens soll ab sein. Wegen der Klagen des Klosters Herrenalb gegen Markgraf Bernhard sollen bis zum 25. Juli gütliche Tage stattfinden. Endlich bestimmt der König die Art, wie Streitigkeiten zwischen badischen und württembergischen Lehensleuten, Dienern, Bürgern und armen Leuten ausgetragen werden sollen. Zwei Jahre lang soll keiner der Herrn dem andern in seine Herrschaft und Gericht greifen., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Ruprecht, Markgraf Bernhard von Baden, Graf Günter von Schwarzburg, Herr zu Ranis, Hofmeister König Ruprechts, Graf Rudolf von Sulz und Graf Johann von Wertheim schlichten die Streitigkeiten zwischen Abt Sigfrid von Ellwangen und den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen auf zehn Jahre., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1269825-1.jpg)
König Ruprecht, Markgraf Bernhard von Baden, Graf Günter von Schwarzburg, Herr zu Ranis, Hofmeister König Ruprechts, Graf Rudolf von Sulz und Graf Johann von Wertheim schlichten die Streitigkeiten zwischen Abt Sigfrid von Ellwangen und den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen auf zehn Jahre., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Ruprecht, Markgraf Bernhard von Baden, Graf Günter von Schwarzburg, Herr zu Ranis, Hofmeister König Ruprechts, Graf Rudolf von Sulz und Graf Johann von Wertheim schlichten die Streitigkeiten zwischen Abt Sigfrid von Ellwangen und den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen auf zehn Jahre., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1269825-2.jpg)
König Ruprecht, Markgraf Bernhard von Baden, Graf Günter von Schwarzburg, Herr zu Ranis, Hofmeister König Ruprechts, Graf Rudolf von Sulz und Graf Johann von Wertheim schlichten die Streitigkeiten zwischen Abt Sigfrid von Ellwangen und den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen auf zehn Jahre., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Ruprecht antwortet auf die Ansprüche Markgraf Bernhards vom 30. März, dass die genannten Kirchhöfe vor unvordenklicher Zeit, namentlich vor der von Markgraf Bernhard angeführten Erbeinigung und zum Teil noch ehe Kloster Maulbronn in den Besitz derselben gekommen, befestigt worden seien, überdies in den eigenen Dörfern des Klosters lägen, die von dem Lande des Markgrafen an einigen Enden durch zwei Marken, an andern durch mindestens eine Mark getrennt seien. Als Schirmvogt des Klosters habe er dieses nur bei seinen Rechten zu handhaben und es sei deshalb die Klage des Markgrafen, als ihn nicht treffend, abzuweisen., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1269996-1.jpg)
König Ruprecht antwortet auf die Ansprüche Markgraf Bernhards vom 30. März, dass die genannten Kirchhöfe vor unvordenklicher Zeit, namentlich vor der von Markgraf Bernhard angeführten Erbeinigung und zum Teil noch ehe Kloster Maulbronn in den Besitz derselben gekommen, befestigt worden seien, überdies in den eigenen Dörfern des Klosters lägen, die von dem Lande des Markgrafen an einigen Enden durch zwei Marken, an andern durch mindestens eine Mark getrennt seien. Als Schirmvogt des Klosters habe er dieses nur bei seinen Rechten zu handhaben und es sei deshalb die Klage des Markgrafen, als ihn nicht treffend, abzuweisen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Ruprecht antwortet auf die Ansprüche Markgraf Bernhards vom 30. März, dass die genannten Kirchhöfe vor unvordenklicher Zeit, namentlich vor der von Markgraf Bernhard angeführten Erbeinigung und zum Teil noch ehe Kloster Maulbronn in den Besitz derselben gekommen, befestigt worden seien, überdies in den eigenen Dörfern des Klosters lägen, die von dem Lande des Markgrafen an einigen Enden durch zwei Marken, an andern durch mindestens eine Mark getrennt seien. Als Schirmvogt des Klosters habe er dieses nur bei seinen Rechten zu handhaben und es sei deshalb die Klage des Markgrafen, als ihn nicht treffend, abzuweisen., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1269996-2.jpg)
König Ruprecht antwortet auf die Ansprüche Markgraf Bernhards vom 30. März, dass die genannten Kirchhöfe vor unvordenklicher Zeit, namentlich vor der von Markgraf Bernhard angeführten Erbeinigung und zum Teil noch ehe Kloster Maulbronn in den Besitz derselben gekommen, befestigt worden seien, überdies in den eigenen Dörfern des Klosters lägen, die von dem Lande des Markgrafen an einigen Enden durch zwei Marken, an andern durch mindestens eine Mark getrennt seien. Als Schirmvogt des Klosters habe er dieses nur bei seinen Rechten zu handhaben und es sei deshalb die Klage des Markgrafen, als ihn nicht treffend, abzuweisen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Eberhard von Sickingen lädt als Obmann zwischen Markgraf Bernhard I. von Baden und dem Kloster Herrenalb den Markgrafen ein, seine Räte am 18. April für einen Tag nach Bruchsal zu schicken, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003186/labw-4-1325003-1.jpg)
Eberhard von Sickingen lädt als Obmann zwischen Markgraf Bernhard I. von Baden und dem Kloster Herrenalb den Markgrafen ein, seine Räte am 18. April für einen Tag nach Bruchsal zu schicken, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Bildnis Bernhard I., Markgraf von Baden, Lithografie um 1820](/media/lmz_bilddatenbank/current/generated/files/127510.jpg.pv.jpg)
Bildnis Bernhard I., Markgraf von Baden, Lithografie um 1820 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite
Andere Namensformen: |
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Geburtsdatum/-ort: | 1364 [um] |
Sterbedatum/-ort: | 05.05.1431 |
Kurzbiografie: | (1380-1431), um 1364-1431 |
GND-ID: | GND/118656341 |
Weiter im Partnersystem: | https://explore.gnd.network/gnd/118656341 |
Biografie
Nachweis: | Lt 1/2(6f.),3(85); ADB 2; NDB 2; LB 9 |
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Literatur + Links
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