Gründungsdokumente südwestdeutscher Universitäten

Gründungsurkunde Heidelberg
Ruprecht I. von der Pfalz: Stiftungsurkunde der Universität Heidelberg, Heidelberg, 1. Oktober 1386 [Quelle: Universitätsarchiv Heidelberg, XII, 1, Nr. 2]

Unter Gründungsdokumente werden, wie schon der Begriff nahelegt, diejenigen Archivalien verstanden, die mit der Einrichtung der jeweiligen Universitäten in Zusammenhang stehen. Eng verwandt ist dieser Gliederungspunkt mit den Statuten, da diese häufig in den ersten Jahren oder Jahrzehnten einer Hochschulgründung erlassen wurden und neben den klassischen Gründungsurkunden und Amtsbüchern (Matrikel, Rektorbücher etc.) bisweilen als einzige Zeugnisse der Gründungsphase überliefert sind.

Von den bereits im Mittelalter gegründeten landesherrlichen Universitäten – Heidelberg (1385/86), Freiburg (1455/56) und Tübingen (1476/77) – sind es besonders die im Zusammenhang der Hochschulgründung ausgefertigten Urkunden, die hier präsentiert werden. Da der Weg einer Universitätsgründung im Mittelalter zunächst über eine der beiden universalen Mächte – Papst oder Kaiser – führen musste, holten Ruprecht I., Kurfürst und Pfalzgraf bei Rhein, Albrecht VI., Erzherzog von Österreich, und Eberhard V. im Bart, Graf von Württemberg-Urach, die Erlaubnis zur Einrichtung eines studium generale beim Papst ein. Es folgten die landesherrlichen Urkunden, welche die Lehrgemeinschaft mit Privilegien ausstatteten und einen ersten rechtlichen Rahmen schufen. Auch die Anerkennung der verliehen Vorrechte durch die Nachkommen der Stifter sowie die wirtschaftliche Ausstattung schlagen sich in den Urkunden der Gründungsphase nieder.

Anders stellen sich die Gründungsvorgänge der Universitäten des 19. und 20. Jahrhunderts dar. König Wilhelm I. von Württemberg erließ 1818 für die neu gegründete landwirtschaftliche Unterrichts-, Versuchs und Musteranstalt in Hohenheim auch gleich die Statuten und Grundordnungen. Gründungsdokumente der Universität Stuttgart fehlen aufgrund der schweren Quellenverluste im Zweiten Weltkrieg.

Die Universität Konstanz sieht die Ersterwähnung auf einem handschriftlichen Zettel des Ministerpräsidenten als frühestes „Gründungsdokument“ an. Darüber hinaus sind es die Protokolle des Gründungsausschusses aus den Jahren 1964-1966, die Eingang in diese Quellengruppe gefunden haben.

Die die Gründung (1904/05) und Wiedereröffnung (1946) dokumentierenden Archivalien der Universität Mannheim befinden sich ebenso wie die Gründungsurkunde der Karlsruher Polytechnischen Schule (als Vorgängerinstitution des Karlsruher Institut für Technologie) im Generallandesarchiv Karlsruhe.

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