Politisches Leben im Volksstaat Württemberg

Florian Brückner, Universität Stuttgart

Karikatur über Wilhelm Bazille (DNVP), Württembergischer Staatspräsident (1924 bis 1928) aufgrund der französischen Wurzeln seines Vaters, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS P 2 Bü 11, Bild 11)
Karikatur über Wilhelm Bazille (DNVP), Württembergischer Staatspräsident (1924 bis 1928)  aufgrund der französischen Wurzeln seines Vaters, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS P 2 Bü 11, Bild 11)

Einführung

Die Jahre 1918 bis 1923 waren von der Bewältigung der Folgen des Ersten Weltkrieges geprägt. Die Kriegsniederlage leitete in Deutschland die Demokratisierung ein. Deutschland wurde im Versailler Vertrag zu Reparationszahlungen verpflichtet und hatte Gebiete abzutreten. Die Kriegsjahre hatten die deutsche Gesellschaft aufgrund wirtschaftlicher und sozialer Not zutiefst gespalten zurückgelassen. Im Politischen kämpften linke und rechte Kräfte gegen das neue demokratische System. Finanzielle Probleme ergaben sich aus der bereits während der Kriegsjahre einsetzenden schleichenden Inflation, die sich 1923 zur Hyperinflation entwickelte.

Daher galten in Württemberg die ersten Bemühungen der Landesregierung unter anderem der Aufklärung der Bevölkerung über die wesentlichen Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages. Zudem war es Priorität, die heimkehrenden Truppen zu demobilisieren. Dadurch sollte einerseits verhindert werden, dass sich die bewaffneten Soldaten auf die Seite des Spartakusbundes stellten. Andererseits sollten die ehemaligen Soldaten zügig in den Arbeitsprozess reintegriert und für den politischen Aufbau der Demokratie in Württemberg gewonnen werden. Hier kam es von 1918 bis 1923/24 immer wieder zu politischen Krisen, da Kommunisten hofften, eine württembergische Räterepublik errichten zu können. Der Stuttgarter Arbeiter- und Soldatenrat hatte sich aus der Rätebewegung heraus organisiert und absolvierte einen „Grenzgang“ zwischen der Unterstützung politischer Ordnungsvorstellungen einer Räterepublik sowie der Zusammenarbeit mit der provisorischen Volksregierung, die den Weg der repräsentativen Demokratie einschlug. Zudem existierten in weiteren Städten und Ortschaften Württembergs wie zum Beispiel in Heilbronn und Tübingen regionale und lokale Räteorganisationen, in denen auch Angehörige bürgerlicher Parteien vertreten waren und sich die Mehrheitsdemokraten auf eine Republikanisierung Württembergs ausrichteten.

Die württembergische Bevölkerung sprach sich für eine Republikanisierung aus und die provisorische Volksregierung brachte von November 1918 bis Januar 1919 entscheidende Erlasse und Verordnungen auf den Weg. Daher mündeten die politischen Zielvorstellungen der demokratischen Kräfte 1919 in der Gründung eines konstitutionell verfassten Freien Volksstaates Württemberg. Die stabilen, prorepublikanischen Verhältnisse in Württemberg zeigten sich nicht zuletzt darin, dass Reichspräsident, Nationalversammlung und Reichsregierung 1920 während des Kapp-Lüttwitz-Putsches Schutz in der Landeshauptstadt Stuttgart suchten. Mit Wilhelm Josef Blos oder Friedrich Payer (1847-1931, DPP) waren weitere württembergische Politiker in Land- und Reichstag vertreten. Der Staatsgerichtshof musste als eine bereits im Königreich Württemberg existierende Instanz der Rechtsprechung mit seinen Aufgabenfeldern neu ausgerichtet werden, da sich die konstitutionellen Rahmenbedingungen, für deren Rechtsprechung der Staatsgerichtshof verantwortlich war, grundlegend geändert hatten.

Demokratisierung im Übergangsprozess

Das Ausmaß der Proteste der Novemberrevolution hielt sich in Württemberg aufgrund der allgemeinen Beliebtheit des Königs Wilhelm II. (1848-1921) in Grenzen. Führende Vertreter der Sozialdemokratie wie Wilhelm Keil (1870-1968) lenkten die revolutionäre Stimmung früh in die Bahnen gemäßigter Reformbestrebungen. Am 9. November 1918 gründeten MSPD, USPD und Gewerkschaften eine provisorische Landesregierung, die unter der Leitung Wilhelm Blos‘ und Arthur Crispiens (1875-1946, USPD) die Demokratisierung Württembergs in Angriff nahm. Das Arbeitsministerium wurde mit Dr. Carl Hugo Lindemann (1867-1949, MSPD) besetzt, das Kultusministerium mit Berthold Heymann (1870-1939, MSPD), das Justizministerium mit Johann Baptist von Kiene (1852-1919, Zentrum) sowie das Kriegsministerium mit Albert Schreiner (USPD). Blos übernahm zudem das Außenressort. Der Stuttgarter Arbeiter- und Soldatenrat sowie das Militär unterstützten die neue Regierung. Am 11. November 1918 erklärte die Regierung die Revolution für beendet.

Auch in Württemberg formierten sich die Parteien. Zu den Hauptvertretern der neu gegründeten liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) zählten in Württemberg beispielsweise Friedrich Payer und Conrad Haußmann. Der Deutschen Volkspartei (DVP) stand ihr Vorsitzender, der Historiker Gottlob Egelhaaf (1848-1934), vor. Die rechtskonservative Deutschnationale Volkspartei (DNVP) führte in Württemberg den Namen Bürgerpartei. Ihr Vorsitzender war Wilhelm Bazille. Die agrarischen Interessen vertrat der seit 1890 bestehende Bauern- und Weingärtnerbund. Auf der linken Seite positionierte sich neben MSPD und USPD die Anfang 1919 aus dem Spartakusbund hervorgehende Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Erste Aufgabe der provisorischen Landesregierung war es, für Januar 1919 eine verfassungsgebende Landesversammlung einzuberufen. Trotz erneuter spartakistischer Putschversuche, bei denen es in Stuttgart zu Toten und Verletzten kam, konnten die Wahlen am 12. Januar 1919 planmäßig stattfinden. Sie führten zur Bildung einer Weimarer Koalition aus MSPD (52), DDP (38) und Zentrum (51). Der Bauern- und Weingärtnerbund erhielt 14 Mandate, die Bürgerpartei elf; mit nur vier Mandaten für die USPD erteilte die Wählerschaft den Kräften links außen eine Absage.

Der provisorischen Landesregierung gelang es zügig, das Bürgertum für die Parlamentarisierung zu gewinnen und die desaströse wirtschaftliche und soziale Lage aufgrund der Kriegsniederlage weitestgehend zu konsolidieren. Dies erreichten die Sozialdemokraten vor allem, weil sie die liberalen Kräfte der DDP sowie Vertreter des Zentrums (Z) für eine bürgerliche, ab dem 8. März 1919 in die Wege geleitete Kabinettsumbildung gewinnen konnten. Während Sozialdemokraten die Ressorts für Äußeres, Inneres, Kultus, Arbeit und Kriegswesen besetzten, übernahmen bürgerliche Politiker die Ämter im Finanz-, Justiz- sowie im neu gegründeten Ernährungsministerium. Diese wurden mit Theodor Liesching (1865-1922, DDP), Johann Baptist von Kiene (Zentrum) und Julius Bachmann (1868-1932, DDP) besetzt. Aufgrund des mangelnden Rückhalts in der Bevölkerung wurde der Spartakusbund schnell zurückgeschlagen.

Die von der württembergischen Bevölkerung bestätigte Regierung Blos bezeichnete sich fortan als Staatsregierung. Der von der Landesversammlung gewählte Staatspräsident ernannte die Minister. Die Regierung war vom Vertrauen der Landesversammlung abhängig und ihr gegenüber rechenschaftspflichtig. Am 7. März 1919 wurde Blos zum Staatspräsidenten gewählt.

Diese Kabinettsumbildung wurde schließlich vom Spartakusbund mit einem weiteren Putschversuch beantwortet. Dabei richtete sich die erneute Gewalt nicht direkt gegen die Regierung, sondern vielmehr gegen die hinter ihr stehende, weiterhin monarchistisch gesinnte Beamtenschaft, die eine rigide Blockadepolitik gegen sozialistische Reformbestrebungen betrieb. Dies führte vom 31. März bis zum 10. April 1919 zur Ausrufung des Generalstreiks durch den Spartakusbund in Stuttgart. Die Regierung rief im Gegenzug den Belagerungszustand aus und schlug den Aufstand mithilfe des Militärs gewaltsam nieder.

Verfassungsbestimmungen

Die maßgeblich auf den Entwurf des Tübinger Rechtswissenschaftlers Wilhelm von Blume zurückgehende Verfassung wurde am 26. April 1919 mit 118 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen durch die Landesversammlung angenommen und am 25. September in Kraft gesetzt. Württemberg bezeichnete sich fortan als Freier Volksstaat.

Die Mitglieder des Landtags wurden auf vier Jahre gewählt, waren für die Gesetzgebung verantwortlich und bestellten und kontrollierten das Kabinett. Sie tagten mindestens einmal im Jahr. Neben dem Landtag selbst verfügten auch der Staats- und Landtagspräsident über das Recht, diesen einzuberufen. Per Volksentscheid konnte der Landtag zudem aufgelöst werden. Voraussetzung für einen solchen Volksentscheid waren entweder seine Anberaumung durch das Staatsministerium oder wenn ein solches Prozedere von einem Fünftel der Wähler der letzten Landtagswahlen verlangt wurde. Das plebiszitäre Element war in der Württembergischen Landesverfassung zudem dadurch vertreten, dass das Volk in außergewöhnlichen Situationen durch Referenden und Initiativen an der Gesetzgebung beteiligt werden konnte.

Kabinettsumbildung und Minderheitenkabinette

Der Volksstaat Württemberg begann sich rasch zu konsolidieren. Dennoch sah sich die württembergische Landesregierung bis Herbst 1919 von internen Machtkämpfen bedroht. Ausgelöst wurden diese Streitigkeiten durch personelle Veränderungen in Schlüsselministerien. Zentrum und DDP gedachten die politische Dominanz der Mehrheitssozialdemokratie zu brechen, indem sie die sozialdemokratisch geführten, im September und Oktober vakant gewordenen Ressorts von Justiz, Innerem und Ernährung für sich forderten. Die MSPD gab diesen Bestrebungen nach und hoffte, Zentrum und DDP stärker in die Regierungsverantwortung einbinden zu können.

Die Rechnung für dieses Nachgeben zahlte die Sozialdemokratie bei den Landtagswahlen vom 6. Juni 1920. Sie stürzte als Ergebnis der Wahl von 34,4 % auf 16,1 % ab. Dieser Stimmenverlust kam der USPD zugute, die mit einem Anstieg von 3,1 % auf 13,2 % dazu gewann. Auch die KPD war mit 3 % im Landtag vertreten. Die nationalkonservativen Parteien verzeichneten ebenfalls leichte Gewinne: Die Bürgerpartei stieg von 7,4 % auf 9,3 %, der Bauern- und Weingärtnerbund von 8,5 % auf 17,7 % und das Zentrum von 20,8 % auf 22,5 %. Die DVP kam auf 3,4 %, die sie vor allem der DDP abnehmen konnte. Als einzige bürgerliche Partei gab die DDP von 25 % auf 14,7 % zahlreiche Stimmen nach rechts ab.

Den starken Stimmenverlusten zum Trotz hätte es für die Weimarer Koalition aus Zentrum, Sozialdemokratie und DDP mit 55 der insgesamt von 150 auf 101 reduzierten Mandate zum Weiterregieren gereicht. Dennoch entschieden sich die Mehrheitssozialdemokraten für den Weg in die Opposition. Blos‘ Nachfolger wurde Johannes von Hieber (1862-1951, DDP), der im Verbund mit dem Zentrum zunächst ein Minderheitskabinett bildete.

Erst im November 1921 fand sich die Weimarer Koalition wieder zusammen. Vorausgegangen war die erneute Gründung einer solchen Regierung auf Reichsebene, die auch in Württemberg die Sozialdemokraten dazu bewegte, in die Landesregierung zurückzukehren. Keil übernahm das Ressort des Arbeits- und Ernährungsministers. Doch schon im Mai 1923 wählten die Sozialdemokraten, die sich mit den unabhängigen Sozialdemokraten wiedervereinigt hatten, erneut den Weg in die Opposition. Auslöser der Meinungsverschiedenheiten waren der Tod Eugen Grafs im Mai 1923 und die anschließenden Streitigkeiten um die Neubesetzung des vakant gewordenen Innenministeriums. Die SPD hoffte, das Ministerium besetzen zu können, wogegen sich Zentrum und DDP jedoch entschieden wehrten. Die SPD beschränkte sich fortan auf das passive Tolerieren der Minderheitenregierung.

Gründungsversuch eines Landes Großschwaben und innenpolitische Herausforderungen bis 1923

Angesichts des sich nach 1918 vollziehenden Zentralisierungsprozesses sowie des Verlustes weiterer Souveränitätsrechte seit 1871, stellte sich in Württemberg die Frage, inwiefern durch ein territoriales Zusammengehen mit Baden und dem Regierungsbezirk Hohenzollern ein Gegengewicht zur politischen Dominanz Preußens hergestellt werden könnte. Wo sich Württemberg diesen Plänen gegenüber sehr aufgeschlossen zeigte, reagierten Baden und Hohenzollern unentschieden bis zurückhaltend, sodass es letztlich beim staatsrechtlichen Status quo blieb.

Darüber hinaus war für die demokratisch gesinnten Landesregierungen Württembergs die Auseinandersetzung mit rechten Anfeindungen maßgeblich für die weitere Entwicklung ihres politischen Handelns. Gerade die Politiker der bis 1924 agierenden Weimarer Koalitionen wurden als ‚Erfüllungspolitiker der Siegermächte‘ gegeißelt. Einen Tiefpunkt erreichte diese Entwicklung mit der Ermordung des Zentrumsabgeordneten, Unterzeichners des Waffenstillstandes vom 11. November 1918 und ehemaligen Reichsfinanzministers Matthias Erzberger durch Nationalisten am 26. August 1921 in Bad Griesbach im Schwarzwald. Die Empörung über das Attentat war groß in Württemberg.

Das Erstarken des Nationalismus in Württemberg artikulierte sich ebenfalls in der Konstituierung der ersten nationalsozialistischen Parteiorganisationen in Stuttgart 1920, die entschieden vom Innenministerium bekämpft wurden. Das Innenministerium unter Eugen Bolz (Zentrum) warnte die bayerische Landesregierung 1923 frühzeitig vor einem Umsturzversuch Hitlers in München. Als es am 8. und 9. November zum sogenannten Hitler-Ludendorff-Putsch kam, ließ Bolz zahlreiche in Württemberg agierende Nationalsozialisten verhaften, sodass sich diese neue politische Bewegung in Württemberg kaum zu entfalten vermochte.

Zusammenfassung

Die Revolution in Württemberg 1918 verlief im Rahmen moderater Reformbestrebungen bürgerlicher und sozialdemokratischer Kräfte. MSPD und USPD gelang es frühzeitig, bürgerliche Kräfte des Zentrums und der DDP in die Demokratisierung einzubinden. Die Wahlen zur Landesversammlung im Januar 1919 führten zur Gründung des Volksstaates Württemberg, der von einer Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP regiert wurde. Die anschließende Ausarbeitung einer Verfassung vollzog sich zügig und konnte im September 1919 abgeschlossen werden. Dahingegen scheiterten Versuche, sich staatsrechtlich mit Baden und Hohenzollern zu einem Land Großschwaben zusammenzuschließen.

Insgesamt entfaltete sich in Württemberg eine demokratische Öffentlichkeit, die sich vor allem von der Ermordung des Landsmannes Matthias Erzberger bestürzt zeigte. Waren linksradikale Umsturzversuche im Januar und März 1919 weitestgehend zurückgeschlagen worden, betrachtete das württembergische Innenministerium auch die Nationalsozialisten mit Argwohn. Der gescheiterte Hitler-Putsch von 1923 war in Württemberg rasch mit der Verhaftung in Württemberg agierender Nationalsozialisten beantwortet worden. Auf diese Weise blieb die neu entstandene demokratische Ordnung in Württemberg von schweren Erschütterungen verschont.

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