Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach

Wappen der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, evangelische Ulrichskirche, Wiesenbach (FaBi Kreisbeschreibung SHA)
Wappen der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, evangelische Ulrichskirche, Wiesenbach [Quelle: FaBi Kreisbeschreibung SHA]

An der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert kam ein Zweig des schwäbischen Grafenhauses von Zollern durch Familienbeziehungen in den mittelfränkischen Raum und durch kaiserliche Gunst zur Nürnberger Burggrafschaft. Er konnte seine dortige Position durch weitere Erbschaften, die gegen den Heimfallsanspruch der Bamberger Bischöfe behauptet wurden, ausbauen und 1363 in den Reichsfürstenstand aufsteigen. Die eigentliche Mitte des vor allem über die Ausübung des Landgerichts ausgebauten Territoriums, die Nürnberger Burg, musste 1427 endgültig der Stadt überlassen werden, damals aber waren die Burggrafen bereits durch den Erwerb der Mark Brandenburg 1415 zur Kurfürstenwürde aufgestiegen. Von diesem Territorium aus wurde der Markgrafenname in die fränkischen Herrschaften übertragen. Durch Familienverträge hat sich das fränkische Territorium bald wieder von Brandenburg getrennt und in zwei Teile aufgespalten. Zur Markgrafschaft Ansbach, damals von dem territorial wie reichspolitisch bedeutenden Markgrafen Albrecht Achilles (1437-1486) regiert, gehörten auch die von den Hohenlohe und anderem Adel seit 1399 erworbenen Ämter Crailsheim und Creglingen. Die Reformation gewann in Ansbach schon früh Boden und erhielt 1533 durch eine mit Nürnberg zusammen erlassene Kirchenordnung feste Gestalt. Die Stellung der Landstände war stets relativ schwach.

Karte über die Jagdgrenze zwischen Hohenlohe/Berlichingen und Brandenburg-Ansbach, Wilhelm Besserer zugeschrieben, 1589 (HZAN Karte Nr. 365)
Karte über die Jagdgrenze zwischen Hohenlohe/Berlichingen und Brandenburg-Ansbach, Wilhelm Besserer zugeschrieben, 1589 [Quelle: Landesarchiv BW, HZAN Karte Nr. 365]

Im 18. Jahrhundert näherte sich das bisher auf Seiten des Kaiserhauses stehende Territorium den verwandten Preußen durch einen Erbvertrag von 1752. Markgraf Karl Alexander, der die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth 1769 vereinigt hatte, dankte 1791 zugunsten von Preußen ab. Als Leiter der preußischen Regierung schuf der Minister Karl August von Hardenberg aus den Markgrafschaften, indem er rücksichtslos die Blutgerichtsbarkeit gegenüber allen übrigen Rechten anderer zum alleinigen Kriterium machte, erst moderne abgeschlossene Territorien. Die Nachbarn mussten sich in sogenannten Landesvergleichen fügen. Das preußische Landrecht und die für Preußen charakteristischen wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Reformen sollten aus den einstigen fränkischen Fürstentümern die fortschrittlichsten Gebiete in Süddeutschland machen.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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