Priorinnen und Konvente der Gotteshäuser Sießen und Habsthal, Dominikanerordens, legen die Streitigkeiten bei wegen des großen Zehnten aus im Heratskircher Feld liegenden Stücken und Gütern, im "Gäw" genannt. Die strittigen Zehnten sollen durch fünf ordentliche Marksteine voneinander geschieden werden. Die Zehntgrenze beginnt bei einem Anwandacker, der nach Heratskirch gehört, geht der Länge nach durch die sogenannten Rigeläcker schnurgerade bis an das Heratskircher Augässlein, wo der letzte Stein stehen soll. Zum ewigen Zeugnis sollen jedem Stein Glas, Kohle und Ziegelstein beigelegt werden. Auf den Äckern und Gütern, welche oberhalb der fünf Steine bis hinauf an das Birk- und Buchholz und vom Heratskircher Augässlein bis zum Wolfartsweiler Ösch liegen, gehört der Zehnt dem Kloster Habsthal zu dessen Propstzehnt. Der Zehnt unterhalb der fünf Steine soll dem Kloster Sießen gehören. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt.
Priorinnen und Konvente der Gotteshäuser Sießen und Habsthal, Dominikanerordens, legen die Streitigkeiten bei wegen des großen Zehnten aus im Heratskircher Feld liegenden Stücken und Gütern, im "Gäw" genannt. Die strittigen Zehnten sollen durch fünf ordentliche Marksteine voneinander geschieden werden. Die Zehntgrenze beginnt bei einem Anwandacker, der nach Heratskirch gehört, geht der Länge nach durch die sogenannten Rigeläcker schnurgerade bis an das Heratskircher Augässlein, wo der letzte Stein stehen soll. Zum ewigen Zeugnis sollen jedem Stein Glas, Kohle und Ziegelstein beigelegt werden. Auf den Äckern und Gütern, welche oberhalb der fünf Steine bis hinauf an das Birk- und Buchholz und vom Heratskircher Augässlein bis zum Wolfartsweiler Ösch liegen, gehört der Zehnt dem Kloster Habsthal zu dessen Propstzehnt. Der Zehnt unterhalb der fünf Steine soll dem Kloster Sießen gehören. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt., Bild 1 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
Priorinnen und Konvente der Gotteshäuser Sießen und Habsthal, Dominikanerordens, legen die Streitigkeiten bei wegen des großen Zehnten aus im Heratskircher Feld liegenden Stücken und Gütern, im "Gäw" genannt. Die strittigen Zehnten sollen durch fünf ordentliche Marksteine voneinander geschieden werden. Die Zehntgrenze beginnt bei einem Anwandacker, der nach Heratskirch gehört, geht der Länge nach durch die sogenannten Rigeläcker schnurgerade bis an das Heratskircher Augässlein, wo der letzte Stein stehen soll. Zum ewigen Zeugnis sollen jedem Stein Glas, Kohle und Ziegelstein beigelegt werden. Auf den Äckern und Gütern, welche oberhalb der fünf Steine bis hinauf an das Birk- und Buchholz und vom Heratskircher Augässlein bis zum Wolfartsweiler Ösch liegen, gehört der Zehnt dem Kloster Habsthal zu dessen Propstzehnt. Der Zehnt unterhalb der fünf Steine soll dem Kloster Sießen gehören. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt., Bild 2 [Quelle: Landesarchiv BW, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen]
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Beteiligte: | - 1)-2) Priorin und Konvent des Klosters Sießen, 3)-4) Priorin und Konvent des Klosters Habsthal [Siegler]
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Erstellt (Anfang): | 1674 [10. Juli 1674] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 2 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | Dep. 1 T 1 Nr. 82 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-563997 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung |
Ortsbezüge: | - Habsthal, Ostrach SIG; Dominikanerinnenkloster
- Heratskirch: Bolstern, Bad Saulgau SIG
- Sießen: Haid, Bad Saulgau SIG
- Wolfartsweiler, Bad Saulgau SIG
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Sonstiges: | Vermerke: Rückvermerk: 8 Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen |