Baden, Rudolf I.; Markgraf von
![Abt Eggehard und Konvent von Maulbronn erkaufen sämtliche Güter und Rechte Werners von Malmsheim in der Mark Wiernsheim um 100 Pfund Heller und der Edle Konrad von Strubenhart verzichtet gegen Entschädigung mit Gütern in Heidelsheim und Malmsheim auf die Lehensherrlichkeit über sie zu Gunsten des Klosters., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1287114-1.jpg)
Abt Eggehard und Konvent von Maulbronn erkaufen sämtliche Güter und Rechte Werners von Malmsheim in der Mark Wiernsheim um 100 Pfund Heller und der Edle Konrad von Strubenhart verzichtet gegen Entschädigung mit Gütern in Heidelsheim und Malmsheim auf die Lehensherrlichkeit über sie zu Gunsten des Klosters., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Vidimus des Abts Johann [ III. Schultheiß] von Hirsau über eine Urkunde des Markgrafen Rudolf von Baden, womit derselbe das Kloster von allen Zöllen und Abgaben (Ungelt) befreit., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1494533-1.jpg)
Vidimus des Abts Johann [ III. Schultheiß] von Hirsau über eine Urkunde des Markgrafen Rudolf von Baden, womit derselbe das Kloster von allen Zöllen und Abgaben (Ungelt) befreit., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Vidimus des Abts Johann [ III. Schultheiß] von Hirsau über eine Urkunde des Markgrafen Rudolf von Baden, womit derselbe das Kloster von allen Zöllen und Abgaben (Ungelt) befreit., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1494533-2.jpg)
Vidimus des Abts Johann [ III. Schultheiß] von Hirsau über eine Urkunde des Markgrafen Rudolf von Baden, womit derselbe das Kloster von allen Zöllen und Abgaben (Ungelt) befreit., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Rudolf von Baden freit, nachdem ein Streit zwischen Abt und Konvent von Herrenalb einer- und Bruno von Wirmersheim andererseits in der Weise gütlich beigelegt worden, dass Bruno dem Kloster für dessen Anspruch an ihn 24 Jauchert Ackers in Bickesheim (Buckenshein) überlässt, diese Äcker, da das Kloster sie nur mit seiner Einwilligung frei besitzen kann, so dass dieselben die gleiche Freiheit von jeglicher Dienstbarkeit genießen, wie Abt und Konvent ihren Hof in dem Dorf Bickesheim seit lange her besessen haben., r](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1504776-1.jpg)
Markgraf Rudolf von Baden freit, nachdem ein Streit zwischen Abt und Konvent von Herrenalb einer- und Bruno von Wirmersheim andererseits in der Weise gütlich beigelegt worden, dass Bruno dem Kloster für dessen Anspruch an ihn 24 Jauchert Ackers in Bickesheim (Buckenshein) überlässt, diese Äcker, da das Kloster sie nur mit seiner Einwilligung frei besitzen kann, so dass dieselben die gleiche Freiheit von jeglicher Dienstbarkeit genießen, wie Abt und Konvent ihren Hof in dem Dorf Bickesheim seit lange her besessen haben., r [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Rudolf von Baden freit, nachdem ein Streit zwischen Abt und Konvent von Herrenalb einer- und Bruno von Wirmersheim andererseits in der Weise gütlich beigelegt worden, dass Bruno dem Kloster für dessen Anspruch an ihn 24 Jauchert Ackers in Bickesheim (Buckenshein) überlässt, diese Äcker, da das Kloster sie nur mit seiner Einwilligung frei besitzen kann, so dass dieselben die gleiche Freiheit von jeglicher Dienstbarkeit genießen, wie Abt und Konvent ihren Hof in dem Dorf Bickesheim seit lange her besessen haben., v](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004235/labw-1-1504776-2.jpg)
Markgraf Rudolf von Baden freit, nachdem ein Streit zwischen Abt und Konvent von Herrenalb einer- und Bruno von Wirmersheim andererseits in der Weise gütlich beigelegt worden, dass Bruno dem Kloster für dessen Anspruch an ihn 24 Jauchert Ackers in Bickesheim (Buckenshein) überlässt, diese Äcker, da das Kloster sie nur mit seiner Einwilligung frei besitzen kann, so dass dieselben die gleiche Freiheit von jeglicher Dienstbarkeit genießen, wie Abt und Konvent ihren Hof in dem Dorf Bickesheim seit lange her besessen haben., v [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Rudolf von Baden befreit den Abt Eggehard und Konvent von Maulbronn von Entrichtung des Zolls und Ungeldes in Pforzheim., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1285627-1.jpg)
Markgraf Rudolf von Baden befreit den Abt Eggehard und Konvent von Maulbronn von Entrichtung des Zolls und Ungeldes in Pforzheim., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Markgraf Rudolf von Baden befreit den Abt Eggehard und Konvent von Maulbronn von Entrichtung des Zolls und Ungeldes in Pforzheim., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1285627-2.jpg)
Markgraf Rudolf von Baden befreit den Abt Eggehard und Konvent von Maulbronn von Entrichtung des Zolls und Ungeldes in Pforzheim., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Bildnis Rudolf I., Markgraf von Baden, Lithografie um 1820](/media/lmz_bilddatenbank/current/generated/files/127501.jpg.pv.jpg)
Bildnis Rudolf I., Markgraf von Baden, Lithografie um 1820 [Copyright: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg] / Zur Detailseite
![Abt Eggehard und Konvent von Maulbronn erkaufen sämtliche Güter und Rechte Werners von Malmsheim in der Mark Wiernsheim um 100 Pfund Heller und der Edle Konrad von Strubenhart verzichtet gegen Entschädigung mit Gütern in Heidelsheim und Malmsheim auf die Lehensherrlichkeit über sie zu Gunsten des Klosters., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1287114-2.jpg)
Abt Eggehard und Konvent von Maulbronn erkaufen sämtliche Güter und Rechte Werners von Malmsheim in der Mark Wiernsheim um 100 Pfund Heller und der Edle Konrad von Strubenhart verzichtet gegen Entschädigung mit Gütern in Heidelsheim und Malmsheim auf die Lehensherrlichkeit über sie zu Gunsten des Klosters., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Kloster Maulbronn und Ritter Berthold Strubecho wird eine Reihe von Streitigkeiten hinsichtlich der Rechtsverhältnisse in Weissach durch ein von beiden Parteien gewähltes Schiedsgericht entschieden., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1288308-1.jpg)
Zwischen dem Kloster Maulbronn und Ritter Berthold Strubecho wird eine Reihe von Streitigkeiten hinsichtlich der Rechtsverhältnisse in Weissach durch ein von beiden Parteien gewähltes Schiedsgericht entschieden., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Zwischen dem Kloster Maulbronn und Ritter Berthold Strubecho wird eine Reihe von Streitigkeiten hinsichtlich der Rechtsverhältnisse in Weissach durch ein von beiden Parteien gewähltes Schiedsgericht entschieden., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1288308-2.jpg)
Zwischen dem Kloster Maulbronn und Ritter Berthold Strubecho wird eine Reihe von Streitigkeiten hinsichtlich der Rechtsverhältnisse in Weissach durch ein von beiden Parteien gewähltes Schiedsgericht entschieden., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Abt und Konvent von Maulbronn ertauschen von Marquard von Bretten und seinen vier Söhnen alles, was diese in Knittlingen besitzen, gegen ihren Bauhof in Weissach unter näher hinzugefügten Bedingungen und unter genauer Beschreibung der Grenzen der vertauschten Besitzungen., Text](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1291246-1.jpg)
Abt und Konvent von Maulbronn ertauschen von Marquard von Bretten und seinen vier Söhnen alles, was diese in Knittlingen besitzen, gegen ihren Bauhof in Weissach unter näher hinzugefügten Bedingungen und unter genauer Beschreibung der Grenzen der vertauschten Besitzungen., Text [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Abt und Konvent von Maulbronn ertauschen von Marquard von Bretten und seinen vier Söhnen alles, was diese in Knittlingen besitzen, gegen ihren Bauhof in Weissach unter näher hinzugefügten Bedingungen und unter genauer Beschreibung der Grenzen der vertauschten Besitzungen., Rückseite](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000004296/labw-1-1291246-2.jpg)
Abt und Konvent von Maulbronn ertauschen von Marquard von Bretten und seinen vier Söhnen alles, was diese in Knittlingen besitzen, gegen ihren Bauhof in Weissach unter näher hinzugefügten Bedingungen und unter genauer Beschreibung der Grenzen der vertauschten Besitzungen., Rückseite [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Rudolf schlichtet den Streit zwischen Markgraf Rudolf von Baden und Graf Burkhard von Hohenberg um Altensteig., Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1241028-1.jpg)
König Rudolf schlichtet den Streit zwischen Markgraf Rudolf von Baden und Graf Burkhard von Hohenberg um Altensteig., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![König Rudolf schlichtet den Streit zwischen Markgraf Rudolf von Baden und Graf Burkhard von Hohenberg um Altensteig., Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_1/bilder/bestand_0000002604/labw-1-1241028-2.jpg)
König Rudolf schlichtet den Streit zwischen Markgraf Rudolf von Baden und Graf Burkhard von Hohenberg um Altensteig., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] / Zur Detailseite
![Papst Innocenz IV. gestattet, auf Ansuchen der Markgrafen Hermann IV. und Rudolf I. von Baden, dem Magister Bertold, Rektor der Kirche in Achern, mehrere Benefizien zugleich annehmen und genießen zu dürfen, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1327969-1.jpg)
Papst Innocenz IV. gestattet, auf Ansuchen der Markgrafen Hermann IV. und Rudolf I. von Baden, dem Magister Bertold, Rektor der Kirche in Achern, mehrere Benefizien zugleich annehmen und genießen zu dürfen, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Papst Innocenz IV. gestattet, auf Ansuchen der Markgrafen Hermann IV. und Rudolf I. von Baden, dem Magister Bertold, Rektor der Kirche in Achern, mehrere Benefizien zugleich annehmen und genießen zu dürfen, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1327969-2.jpg)
Papst Innocenz IV. gestattet, auf Ansuchen der Markgrafen Hermann IV. und Rudolf I. von Baden, dem Magister Bertold, Rektor der Kirche in Achern, mehrere Benefizien zugleich annehmen und genießen zu dürfen, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Papst Innocenz IV. gestattet, auf Ansuchen der Markgrafen Hermann IV. und Rudolf I. von Baden, dem Magister Bertold, Rektor der Kirche in Achern, mehrere Benefizien zugleich annehmen und genießen zu dürfen, Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1327969-3.jpg)
Papst Innocenz IV. gestattet, auf Ansuchen der Markgrafen Hermann IV. und Rudolf I. von Baden, dem Magister Bertold, Rektor der Kirche in Achern, mehrere Benefizien zugleich annehmen und genießen zu dürfen, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Graf Otto von Eberstein überlässt dem Markgrafen Rudolf I. von Baden und der Markgräfin Kunigunde den Simon von Zweibrücken abgestrittenen Teil von Alt-Eberstein samt Zubehör, mit Ausnahme der Mannlehen, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1329069-1.jpg)
Graf Otto von Eberstein überlässt dem Markgrafen Rudolf I. von Baden und der Markgräfin Kunigunde den Simon von Zweibrücken abgestrittenen Teil von Alt-Eberstein samt Zubehör, mit Ausnahme der Mannlehen, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Graf Otto von Eberstein überlässt dem Markgrafen Rudolf I. von Baden und der Markgräfin Kunigunde den Simon von Zweibrücken abgestrittenen Teil von Alt-Eberstein samt Zubehör, mit Ausnahme der Mannlehen, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1329069-2.jpg)
Graf Otto von Eberstein überlässt dem Markgrafen Rudolf I. von Baden und der Markgräfin Kunigunde den Simon von Zweibrücken abgestrittenen Teil von Alt-Eberstein samt Zubehör, mit Ausnahme der Mannlehen, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Graf Otto von Eberstein überlässt dem Markgrafen Rudolf I. von Baden und der Markgräfin Kunigunde den Simon von Zweibrücken abgestrittenen Teil von Alt-Eberstein samt Zubehör, mit Ausnahme der Mannlehen, Bild 3](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1329069-3.jpg)
Graf Otto von Eberstein überlässt dem Markgrafen Rudolf I. von Baden und der Markgräfin Kunigunde den Simon von Zweibrücken abgestrittenen Teil von Alt-Eberstein samt Zubehör, mit Ausnahme der Mannlehen, Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Urkunde des Markgrafen Rudolf I. von Baden über Abgaben und Dienstfreiheit der Güter, Bauleute und Hofsessen des Klosters Herrenalb auf der Hard, jedoch mit Verbindlichkeit der Stellung von Farm und Widdern auf die Weide der Gemeinden, deren Weide und Almende sie geniessen, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330831-1.jpg)
Urkunde des Markgrafen Rudolf I. von Baden über Abgaben und Dienstfreiheit der Güter, Bauleute und Hofsessen des Klosters Herrenalb auf der Hard, jedoch mit Verbindlichkeit der Stellung von Farm und Widdern auf die Weide der Gemeinden, deren Weide und Almende sie geniessen, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Urkunde des Markgrafen Rudolf I. von Baden über Abgaben und Dienstfreiheit der Güter, Bauleute und Hofsessen des Klosters Herrenalb auf der Hard, jedoch mit Verbindlichkeit der Stellung von Farm und Widdern auf die Weide der Gemeinden, deren Weide und Almende sie geniessen, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330831-2.jpg)
Urkunde des Markgrafen Rudolf I. von Baden über Abgaben und Dienstfreiheit der Güter, Bauleute und Hofsessen des Klosters Herrenalb auf der Hard, jedoch mit Verbindlichkeit der Stellung von Farm und Widdern auf die Weide der Gemeinden, deren Weide und Almende sie geniessen, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Urkunde des Markgrafen Rudolf I. von Baden über Abgaben und Dienstfreiheit der Güter, Bauleute und Hofsessen des Klosters Herrenalb auf der Hard, jedoch mit Verbindlichkeit der Stellung von Farm und Widdern auf die Weide der Gemeinden, deren Weide und Almende sie genießen, hier: Ein Rodel mit den Urkunden von 23.06.1286, 31.07.1318, 01.10.1362, 17.02.1377, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330832-1.jpg)
Urkunde des Markgrafen Rudolf I. von Baden über Abgaben und Dienstfreiheit der Güter, Bauleute und Hofsessen des Klosters Herrenalb auf der Hard, jedoch mit Verbindlichkeit der Stellung von Farm und Widdern auf die Weide der Gemeinden, deren Weide und Almende sie genießen, hier: Ein Rodel mit den Urkunden von 23.06.1286, 31.07.1318, 01.10.1362, 17.02.1377, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Urkunde des Markgrafen Rudolf I. von Baden über Abgaben und Dienstfreiheit der Güter, Bauleute und Hofsessen des Klosters Herrenalb auf der Hard, jedoch mit Verbindlichkeit der Stellung von Farm und Widdern auf die Weide der Gemeinden, deren Weide und Almende sie genießen, hier: Ein Rodel mit den Urkunden von 23.06.1286, 31.07.1318, 01.10.1362, 17.02.1377, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1330832-2.jpg)
Urkunde des Markgrafen Rudolf I. von Baden über Abgaben und Dienstfreiheit der Güter, Bauleute und Hofsessen des Klosters Herrenalb auf der Hard, jedoch mit Verbindlichkeit der Stellung von Farm und Widdern auf die Weide der Gemeinden, deren Weide und Almende sie genießen, hier: Ein Rodel mit den Urkunden von 23.06.1286, 31.07.1318, 01.10.1362, 17.02.1377, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Markgraf Rudolf I. von Baden genehmigt, daß Diether Ruder und sein Sohn Albert an Stelle eines von dem Kloster Selz bezogenen Lehens von jährlich 15 Viertel Weizen diesem Kloster ihre Güter in Mulenbach zu Lehen auftragen, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1331151-1.jpg)
Markgraf Rudolf I. von Baden genehmigt, daß Diether Ruder und sein Sohn Albert an Stelle eines von dem Kloster Selz bezogenen Lehens von jährlich 15 Viertel Weizen diesem Kloster ihre Güter in Mulenbach zu Lehen auftragen, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Markgraf Rudolf I. von Baden genehmigt, daß Diether Ruder und sein Sohn Albert an Stelle eines von dem Kloster Selz bezogenen Lehens von jährlich 15 Viertel Weizen diesem Kloster ihre Güter in Mulenbach zu Lehen auftragen, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1331151-2.jpg)
Markgraf Rudolf I. von Baden genehmigt, daß Diether Ruder und sein Sohn Albert an Stelle eines von dem Kloster Selz bezogenen Lehens von jährlich 15 Viertel Weizen diesem Kloster ihre Güter in Mulenbach zu Lehen auftragen, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Freiheitsbrief des Königs Richard für die Stadt Steinbach womit er derselben die Rechte der Stadt Freiburg und einen Wochenmarkt an jedem Mittwoch gestattet, auf Ansuchen des Markgrafen Rudolf von Baden, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1332737-1.jpg)
Freiheitsbrief des Königs Richard für die Stadt Steinbach womit er derselben die Rechte der Stadt Freiburg und einen Wochenmarkt an jedem Mittwoch gestattet, auf Ansuchen des Markgrafen Rudolf von Baden, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Freiheitsbrief des Königs Richard für die Stadt Steinbach womit er derselben die Rechte der Stadt Freiburg und einen Wochenmarkt an jedem Mittwoch gestattet, auf Ansuchen des Markgrafen Rudolf von Baden, Bild 2](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003188/labw-4-1332737-2.jpg)
Freiheitsbrief des Königs Richard für die Stadt Steinbach womit er derselben die Rechte der Stadt Freiburg und einen Wochenmarkt an jedem Mittwoch gestattet, auf Ansuchen des Markgrafen Rudolf von Baden, Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
![Markgraf Rudolf I. von Baden bestätigt dem Kloster Gottesau den Besitz zweier Höfe zu Burthan [Beiertheim], welche der Graf Wezelo und Ritter Heinrich [von Grötzingen?] demselben vermacht hatten und befreit sie auf immer von allen Zinsen und Abgaben, Bild 1](https://www2.landesarchiv-bw.de/exporte/leo/archiv_4/bilder/bestand_0000003190/labw-4-1436952-1.jpg)
Markgraf Rudolf I. von Baden bestätigt dem Kloster Gottesau den Besitz zweier Höfe zu Burthan [Beiertheim], welche der Graf Wezelo und Ritter Heinrich [von Grötzingen?] demselben vermacht hatten und befreit sie auf immer von allen Zinsen und Abgaben, Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe] / Zur Detailseite
Geburtsdatum/-ort: | 1218 |
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Sterbedatum/-ort: | 19.11.1288 |
Kurzbiografie: | 1218-1288 |
GND-ID: | GND/135928273 |
Weiter im Partnersystem: | https://explore.gnd.network/gnd/135928273 |
Biografie
Biografie: | Regierte von 1243-1288. |
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Nachweis: | Lt 1/2(5f),2/1(211); ADB 29 |
Literatur + Links
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