Frauen im Gemeinderat

Daten der Zeit von 1919 bis 1960 - eine Umfrage unter baden-württembergischen Archiven

Geringer Frauenanteil im Karlsruher Gemeinderat: Beratung des Doppelhaushalts 1977 und 78 im Dezember 1976. Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe 8--BA Schlesiger 1976--A32_192_1_7A
Geringer Frauenanteil im Karlsruher Gemeinderat: Beratung des Doppelhaushalts 1977 und 1978 im Dezember 1976. Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe 8--BA Schlesiger 1976--A32_192_1_7A

Die Abteilung Landesgeschichte des Historischen Instituts der Universität Stuttgart hat anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts eine Umfrage unter insgesamt 220 baden-württembergischen Stadt- und Kreisarchiven gestartet und um Auskunft zu Gemeinderätinnen gebeten, die im Zeitraum zwischen 1919 und 1960 ihr Amt angetreten haben.

Hierzu wurden Erfassungsmasken verschickt, in denen neben den Eckdaten wie Namen, Lebensdaten und Angaben zu politischen Tätigkeiten der einzelnen Gemeinderätinnen auch Hinweise zum Archivbestand und zu eventuell schon vorhandener Literatur abgefragt wurden.

Ziel dieses Projekts ist die Anregung neuer Forschungsarbeiten zur Beteiligung von Frauen in politischen Gremien auf Stadt- und Gemeindeebene, welche bis heute immer noch ein Forschungsdesiderat darstellen.

 

Alter der Gemeinderätinnen bei Amtsantritt 1919-1960 in absoluten Zahlen
Alter der Gemeinderätinnen bei Amtsantritt 1919-1960 in absoluten Zahlen (zur Vergrößerung bitte klicken)

 

Auf die Umfrage haben 58 Prozent der angeschriebenen Archive ihre hierzu recherchierten Ergebnisse übermittelt. Da diese Angaben personenbezogene Daten beinhalten und es insbesondere für Gemeinderätinnen nach 1945 die Sperrfrist laut § 6 Abs.2 LarchG zu beachten gilt, nach der die Unterlagen erst zehn Jahre nach dem Tod oder 90 Jahre nach der Geburt einer Person genutzt werden dürfen, können die Ergebnisse nur in Form anonymisierter Statistiken dargestellt werden. Die Daten wurden nach folgenden Parametern ausgewertet: Alter der Gemeinderätinnen bei ihrem ersten Amtsantritt, Amtsort, Zugehörigkeitsdauer und Parteizugehörigkeit.

 

Alter der Gemeinderätinnen bei Amtsantritt 1919-1960 in Prozent
Alter der Gemeinderätinnen bei Amtsantritt 1919-1960 in Prozent(zur Vergrößerung bitte klicken)

 

Außerdem wurden diese Kategorien durch die Bildung dreier Zeitabschnitte weiter untergliedert: Die erste Periode umfasst die Zeit von 1919 bis 1933. Hier werden die Ergebnisse gesondert für Baden und Württemberg präsentiert. In Baden gab es bis zur Zeit des Nationalsozialismus neben den Gemeinderäten auch Stadt- beziehungsweise Bürgerverordnete, die Mitglieder des Bürgerausschusses waren und auf vier Jahre gewählt wurden.

Um eine bessere Vergleichbarkeit zu Württemberg, aber auch zu den späteren Zeiträumen zu gewährleisten, konnten diese Stadt- und Bürgerverordneten bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Für den preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen (Hohenzollern) liegen leider keine Daten vor.

Der zweite gewählte Zeitabschnitt beginnt erst im Jahr 1945, da Frauen 1933 durch die Gleichschaltungsgesetze der NSDAP aus ihren Ämtern in Stadt- und Gemeinderäten verdrängt wurden.

Der letzte Zeitraum reicht schließlich von der Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1952 bis ins Jahr 1960. Für die Kategorien Alter und Zugehörigkeitsdauer gibt es zusätzlich eine Auswertung, die den gesamten Zeitraum von 1919 bis 1960 darstellt. Des Weiteren wurden Listen erstellt, in denen die einzelnen Gemeinden nach ihrer Anzahl an Gemeinderätinnen aufgeführt werden.

 

Die Ergebnisse der Umfrage - eine kurze Zusammenstellung

 

Parteizugehörigkeit der Gemeinderätinnen 1945-1951 bei ihrem ersten Amtsantritt
Parteizugehörigkeit der Gemeinderätinnen 1945-1951 bei ihrem ersten Amtsantritt (zur Vergrößerung bitte klicken)

 

Bei den Parteien, denen die Gemeinderätinnen im Zeitraum von 1919 bis 1933 angehörten, lag die SPD sowohl in Baden als auch in Württemberg anteilsmäßig vorne. In Baden gehörten sechs Frauen der SPD an, gefolgt von fünf Gemeinderätinnen aus der Zentrumspartei. Der Vorsprung der SPD bei weiblichen Mandatsträgerinnen fiel in Württemberg noch deutlicher aus: Hier waren 16 Frauen SPD-Mitglieder. Nur acht Frauen gehörten der Zentrumspartei an und somit gleich viele wie der DDP. Gemeinderätinnen, die beispielsweise der Württembergischen Bürgerpartei oder der Vereinigten Arbeiterpartei angehörten oder parteilos waren, sind unter „Sonstige“ zusammgefasst worden. Erst nach 1945 ging die Mehrheit der kommunalen Mandatsträgerinnen nicht mehr aus der SPD hervor. Bis 1951 stellte die SPD nur noch 23,81 Prozent der Gemeinderätinnen, während die CDU mit 29,76 Prozent vertreten war. Dieser Vorsprung zeigt sich in der Folgeperiode 1952 bis 1960 noch viel deutlicher: Der CDU gehörten bei ihrem Amtsantritt mit 41,57 Prozent beinahe doppelt so viele Gemeinderätinnen an als der SPD, bei der nur 21,35 Prozent der Gemeinderätinnen Mitglied waren. Die FDP/DVP war mit 14,61 Prozent vertreten.

 

Zugehörigkeitsdauer der Gemeinderätinnen, die im Zeitraum zwischen 1919 und 1960 ihr Amt angetreten haben in absoluten Zahlen
Zugehörigkeitsdauer der Gemeinderätinnen, die im Zeitraum zwischen 1919 und 1960 ihr Amt angetreten haben in absoluten Zahlen (zur Vergrößerung bitte klicken)

 

Bei ihrem ersten Amtsantritt waren die Gemeinderätinnen im Zeitraum zwischen 1919 und 1933 in Württemberg durchschnittlich 45 Jahre alt und in Baden 44 Jahre. In beiden Ländern war die jüngste Gemeinderätin bei ihrem Amtsantritt 30 Jahre alt. Die älteste Mandatsträgerin war in Baden 64, in Württemberg sogar schon 67 Jahre alt. Das Durchschnittsalter steigt nach 1945 um mehr als zwei Jahre an, sodass sich in den beiden folgenden Zeitabschnitten ein Wert von 47,5 und 47,8 Jahren ermitteln ließ. Mit 72 Jahren trat im Jahr 1956 die älteste Frau ihr Amt im Gemeinderat an, schied aber bereits nach etwas mehr als acht Monaten wieder aus.

Die Zugehörigkeitsdauer zum Gemeinderat veränderte sich ebenfalls im Laufe des Untersuchungszeitraumes.

 

Zugehörigkeitsdauer der Gemeinderätinnen, die im Zeitraum zwischen 1919 und 1960 ihr Amt angetreten haben in Prozent
Zugehörigkeitsdauer der Gemeinderätinnen, die im Zeitraum zwischen 1919 und 1960 ihr Amt angetreten haben in Prozent (zur Vergrößerung bitte klicken)

 

Bis 1933 war eine Amtszeit von drei Jahren am häufigsten (Baden 35,3 Prozent und Württemberg 42,6 Prozent). Nichtsdestoweniger kamen auch längere Amtszeiten vor, wie in Baden, wo zwei Frauen ihr Mandat im Karlsruher Stadtrat elf Jahre innehatten. In Württemberg erreichten fünf Gemeinderätinnen aus Ulm, Stuttgart, Calw, Tübingen und Reutlingen sogar eine Zugehörigkeit von 14 Jahren. Eine längere Amtsdauer konnte in diesem Zeitabschnitt auch nicht erreicht werden, da die NSDAP seit 1933 Frauen konsequent aus den Stadt- und Gemeinderäten verdrängte. Erst nach 1945 konnten daher Zugehörigkeitszeiten von 30 Jahren und mehr erreicht werden. Mit 11,9 Prozent hatte bis 1951 aber immer noch eine Amtsperiode von drei Jahren den größten Anteil. Erst seit 1952 verlagerten sich die Zahlen hin zu längeren Amtsperioden, wobei mit jeweils beinahe 17 Prozent Amtszeiten von sechs und zwölf Jahren die Spitzenpositionen einnehmen. Erst an dritter Stelle reiht sich dann eine dreijährige Gemeinderatstätigkeit an. Die längste Zugehörigkeitsdauer liegt in diesem Zeitraum bei 44 Jahren, die eine Gemeinderätin in Eberbach erreichte und damit weit über dem Durchschnitt lag.

Lea Schneider

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