Statuten

Statuten Uni Freiburg
Statuten (Academia Viennensis fundatio), 1414 [Quelle: Universitätsarchiv Freiburg A4/1]

Statuten (Normen) sind ein zentraler Gegenstand der Universitätsgeschichtsforschung, doch liegen von ihnen nur wenige Editionen vor. Diese Defizite zu reduzieren und Vergleichbarkeit zwischen den Universitäten zu ermöglichen, soll durch die Präsentation der Digitalisate erleichtert werden.

Die Statuten der Universitäten wurden meist von Professoren entworfen, durchliefen die Kanzleien der Stifter, wurden herrschaftlich überformt und sind bestenfalls einvernehmlich verfasst. Sie sollten „ewiglich“ gelten und wurden nur sporadisch neu gefasst. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die durch Landesfürsten oder Kaiser konfirmierten Statuten Sicherheit und Konstanz boten.

Statuten betreffen vor allem die Gesamtuniversität, die Fakultäten und die Disziplinargesetze. Die Kenntnis dieser Normen gibt jedoch nur teilweise Einblicke in die Lebenswelt von Lehrenden und Studierenden. Zudem veränderte sich über die Jahrhunderte das Verhältnis von Universität und Staat, der zunehmend mehr eingriff und regulierte. Umso bedeutender wurden mit der Zeit die gewohnheitsrechtlichen Regelungen, die Observanzen, Revisionen, Visitationen und Visitationsrezesse, die die Statuten zwar meist nicht vollständig ersetzen, sie aber interpretieren, anpassen und durch eine Fülle von Einzelverordnungen faktisch verändern. Die Statuten wurden zwischen den Universitäten auch immer wieder ausgetauscht um sich untereinander über die Regelungen zu informieren.

Die Statuten sind durch häufigen Gebrauch äußerlich oft wenig ansehnlich. Die Ursache dafür liegt jedoch weniger im häufigen Nachschlagen im (Verwaltungs-)Alltag als eher in der regelmäßigen öffentlichen Verlesung oder dem häufigen Auflegen der Hände, wenn die Promovierenden ihre Eide auf die Statuten ablegten.

Suche

 

Ein Projekt von