Gründlicher Beweis daß in Sachen des hochwürdigen Domcapitels zu Speier gegen des Hern Marggraven zu Baden-Durlach ... I. die Gerichtsbarkeit des hochpreislich kaiserlichen und des Reiches Cammergerichtes, in erster Instanz nicht gegründet, sondern die Klage vor die Austräge zu verweisen seie: auch II. wohlgedachtes Domcapitel einen gedeihlichen Erfolg seiner vermeinten Klage, sich nirgends mit Rechte versprechen könne; wohl aber III. das hochfürstliche Haus Baden-Durlach vielfältige Ursache habe, über Eingriffe des klagenden Theiles, sich zu beschweren 

Datierung :
  • 1757 [Erscheinungsdatum]
Autor/Urheber:
Ortsbezüge (Werk):
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Einbändiges Werk
Deutsch [Sprache]
Kurzbeschreibung: Nachweis in: Holzschuher/Siebenkees: Deductions-Bibliothek von Teutschland: nebst dazu gehörigen Nachrichten (Erster Band), Frankfurt am Main, Leipzig, 1778, Seite 26 [→http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/holzschuher1778-1/0056]
Inhalt:
  • Deckel
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    Erster Abschnit
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    Beilagen
    Zugabe
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Quelle/Sammlung: Freiburger historische Bestände - digital : Deduktionenbibliothek
Weiter im Partnersystem: http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/reinhard1757
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