Geschichte: | Urkundlich wird der Ort erstmals 1139 erwähnt, ältere Nennungen sind zweifelhaft. 1309 waren die Herren von Seedorf, die Herren von Falkenstein und die Herzöge von Urslingen am Ort begütert. Ein Jahr später schenkte Konrad von Balingen ein kleines Gut an das Rottweiler Spital, das eventuell schon 1290 ein Zinslehen von Graf Hermann von Sulz erhalten hatte. Die Zuordnung zum Ort ist unklar; dafür könnte sprechen, dass die Herzöge von Urslingen als Zeugen dieses Rechtsgeschäfts auftraten. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts war Ulrich von Trochtelfingen Lehensträger eines hohenbergischen Hofes. Seit 1324 war das Kloster Rottenmünster hier begütert, 1549 erwarb es einen zweiten, 1739 dann einen dritten Hof. 1786 gehörten diese Höfe nicht mehr zum Rottenmünsterischen Grundbesitz. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts verfügten der Rottweiler Bürger Konrad Bock, der Junker Egnolf von Wartenberg gen. von Wildenstein und das Kloster Gengenbach über Güter am Ort, letzteres hatte einen Fronhof (1447) am Ort. Konrad Bock hatte zudem das Vogtrecht von den Herren von Wartenberg erworben. Vogtrechtsabgaben wurden von 14 Gütern (einschließlich Fronhof und eine Hofstatt) erhoben. Um 1410 erhielt der Rottweiler Dietrich Cantzler von den Grafen von Fürstenberg ein Gut zu Lehen. Die Herren von Zimmern, die mit dem Ruprechtshof, zu dem der Kirchensatz gehörte, dem Widumgut sowie dem Großen und Kleinen Zehnten belehnt worden waren, gaben diese Güter und Rechte 1360 an die Johanniterkommende in Rottweil. Vor 1447 und dann 1549 waren zwei weitere Höfe an die Ordensritter (1772: 127 Jauchert) gelangt. 1607 bezog das Rottweiler Dominikanerkloster Zinsen aus Villingendorf. 1738 besaß das Kloster Alpirsbach drei Erblehengüter (110 Jauchert, 30 Jauchert, 14 Jauchert). Seit 1696 lag einer der neun Teilbauhöfe (so genannte Drittelhöfe) des Rottweiler Spitals in Villingendorf (noch 1786). 1350 verpfändeten die Herren von Rüti den ganzen Ort mit allen Rechten an Werner von Zimmern, seit 1372 gehörte der Ort den Zimmern ganz. Sie übten auch leibherrliche Rechte aus (1429, 1478). Die Ansprüche, die die Grafen von Sulz lange Jahre auf den Ort erhoben, konnten 1455/95 in einem Vergleich beigelegt werden. 1488 sahen sich die Herren von Zimmern gezwungen, große Teile ihres Besitzes an die Reichsstadt Rottweil zu verkaufen. Mit Hilfe eines vereinbarten Wiederkaufrechts gelang es ihnen, Villingendorf zurück zu erwerben. Infolge eines Erbstreites verkauften die Zimmern Villingendorf dann 1513 endgültig an die Reichsstadt. Der Ort kam unter die Verwaltung des rottweilischen Obervogteiamts. An der Spitze des Dorfes stand der Vogt, unterstützt von drei Richtern, ein Untervogt besorgte die Rechnungsgeschäfte. 1699 kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Pächter des Widumhofes und der Johanniterkommende; strittig war die Abgrenzung des Widumhofes von der dörflichen Allmende. Ende des 17. Jahrhunderts kam es zwischen Villingendorf und Rottweil zu Allmendestreitigkeiten, die bis ins 18. Jahrhundert hinein andauerten. Zur Verbesserung der städtischen Ökonomie hatte der reichsstädtische Magistrat die Anlage eines zum Nutzen der Stadt wirtschaftenden Bauernhofes im Hochwald (Flurname Herrenfelder) beschlossen. Kernpunkt des Konflikts (1697) war die Nutzung des Hochwalds, auf den die Reichsstadt einen Eigentumsanspruch erhob. Diesen Anspruch leitete sie daraus ab, dass das Waldgebiet schon immer eine eigene Markung gewesen sei, das die Stadt von den Vorbesitzern, den Herren von Zimmern erworben habe. Ansprüche der Dörfler seien nicht gerechtfertigt. Dagegen spricht allerdings, dass der Hochwald im Nordwesten von Villingendorfer Gebiet umschlossen wird. Rottweil beendete den Ausbau zum Drittelbauhof 1706. Mehrere Beschwerden der Gemeinde verhallten. 1710 provozierte das Dorf einen offenen Konflikt und trieb die Rinderherde des Dorfes auf die auf dem Hochwald angelegten Felder und Wiesen. Harte reichsstädtische Sanktionen folgten. Letztendlich beigelegt wurde der Konflikt in zwei Schritten 1751 und 1771 durch einen Gütertausch. Villingendorf erhielt unter Verzicht auf Weidgang und Nutzung auf dem Hochwald das Eigentum an den Flurstücken In der Hahnenburg und Im hinteren Winkel. Trotz dieses Tausches hat Rottweil letztlich erfolgreich seinen Besitzanspruch durchgesetzt und sich mit dem Drittelhof eine respektable Einnahmequelle geschaffen. Zur Finanzierung von Kontributionen, die die Reichsstadt in den französischen Revolutionskriegen aufzubringen hatte, wurde 1796 das Gut zerteilt und verkauft. 1772 kam es wegen des Markt- und Handwerkszwanges, den die Reichsstadt einforderte, zum so genannten Landschaftskonflikt. An der Bittschrift der Landschaft an den Reichshofrat beteiligten sich 1774 neben Vogt, Untervogt und Dorfrichtern auch rund die Hälfte der Bürger von Villingendorf. Der Vergleich von 1776/83, der den Konflikt beendete, fiel für die Dörfler nicht befriedigend aus. Villingendorf kam 1802/033 an Württemberg, zunächst zum Landoberamt, am 18.3.1806 zum Oberamt Rottweil, aus dem am 1.10.1938 der Landkreis Rottweil entstand. |
Wirtschaft und Bevölkerung: | Bei einer 1615 durchgeführten Musterung zählte man im Obervogteiflecken Villingendorf 30 Mann. Bei der Einquartierung braunschweigisch-lüneburgischer Truppen 1675 erhöhte sich die Sterblichkeit signifikant. Zwischen 1740/41 und 1802 stieg die Zahl der Steuerpflichtigen von 53 auf 63. In Villingendorf entstand in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine relativ große, zwischen land- und Vieh besitzenden Bauern und land- und vieharmen Taglöhnern angesiedelte, in sich allerdings heterogene Schicht. Diese Schicht der Kleinbauern und wohlhabenderen Taglöhner wuchs zwischen 1740/41 und 1802 von 20 auf 32 Personen an, die Groß- und Mittelbauern nahmen im gleichen Zeitraum von 14 auf zehn ab, die armen Taglöhner nahmen von 67 auf 77 Personen zu. Der landwirtschaftliche Anbau erfolgte wie üblich in drei Zelgen (1738: »Ösch gegen Herrenzimmern und Talhausen«, »gegen Rottweil genannt Ehrlebach« und »Ob den Höltzer gegen Lackendorf«). Der Rottweiler Zunftzwang sah vor, dass in Villingendorf nur ein Schneider im Dorf arbeiten durfte. Die Besetzung der Dorfschmiede wie der Stelle eines örtlichen Wagners behielt sich der Rat der Reichsstadt vor. Im Obervogteiflecken Villingendorf musste sich der Dorfmetzger ins städtische Metzgerhandwerk inkorporieren lassen, dann konnte er seine Tätigkeit gegen eine jährliche Konzessionsgebühr weiter ausüben. 1822 besaß der Ort zwei Wirtschaften, drei Schuhmacher, je zwei Kübler und Schneider sowie je einen Maurer, Wagner, Hufschmied, Schreiner und Spezereihändler. |