Deutschordenskommende Giengen 

Ortsbezüge:
Baujahr/Gründung: 1275 [vor 1275]
Zerstörung/Aufhebung: 1450 [um 1450]
Beschreibung: Über die Gründung und Entwicklung des nie zu größerer Bedeutung gelangten Deutschen Hauses Giengen, dessen Besitz seit dem 15. Jh. von der Kommende Kapfenburg aus verwaltet wurde, sind wir nur sehr mangelhaft unterrichtet. Die 1275 belegte Kommende verfügte über Besitzungen in und um die Reichsstadt und in Zöschingen. Der Ordensbesitz stammte wohl aus einer Stiftung des staufischen Ministerialen Friedrich von Giengen, der dem Deutschen Orden beigetreten und Komtur in Ulm (1277-1281) geworden ist. Damit ließen sich die engen Beziehungen zwischen den Häusern Ulm und Giengen erklären. 1286 ist erstmals ein Komtur bezeugt. Die Kommende gehörte zur Ballei Franken. Giengen wurde während des 14. Jh. von der Ordensniederlassung im benachbarten Ulm dominiert, die am Ende dieses Jahrhunderts ihren Einfluss an das Deutsche Haus Kapfenburg verlor. Während des gesamten Zeitraums sind bis 1396 Komture in Giengen nachweisbar, als eigenständiger Wirtschaftskomplex bestand die Niederlassung wenigstens bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts.
Autor: DIETER J. WEISS
Objekttyp: Kloster
Ordensregel:
  • Deutscher Orden vor 1275-um 1450
Sonstiges: Bistum: Augsburg, ab 1821 Rottenburg-Stuttgart
Weiter im Partnersystem: http://www.kloester-bw.de/?nr=965

Adresse Giengen a. d. Brenz

Literatur:
  • W. Zimmermann / N. Priesching (Hg.): Württembergisches Klosterbuch. Klöster, Stifte und Ordensgemeinschaften von den Anfängen bis in die Gegenwart. Stuttgart 2003. 246f. (D. J. WEISS).D. J. WEISS: Die Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte IX/39). Neustadt a. d. Aisch, 88f., 256, 431.Der Landkreis Heidenheim. Hg. v. der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Heidenheim (Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg). 2 Bde. Stuttgart 1999/2000. II, 68.K. MILITZER: Die Deutschordenskommende zu Giengen. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, 1 (1937) ff. 27 (1968) 31-38.
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