Ordnung Des Umb- und Accis-Gelds Wie es in der Chur-Pfältzischen Residentz-Stadt Mannheim sowohl mit Gestattung des Würth- und Gewerbschafftens, als in Entrichtung des Umb-Lager-Kreutzer und Accis-Gelds von Wein, Bier, Brandtwein, Eßig, zubereitendem Maltz, schlachtendem Viehe, verbackendem Mehl und ausländischen Brenn-Oehl auch wegen Abstellung allen Unterschleiffs wehrend deren zehn Jährigen neu-verliehenen Privilegien; Als Vom 1ten May 1733. bis wiederumb dahin 1743. zu halten gnädigst verordnet worden; [Mannheim den 29. Aprilis 1733] [Carl Philipp Churfürst. Vt. Hallberg ...] 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Umfang: 24 S., [2] Bl
Nebentitel: Umgelds Akziesgelds kurpfälzischen Residenzstadt Wirt- Umlagerkreuzer Branntwein malz vieh zehnjährigen während Mai wiederum
Anmerkungen: Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Mannheim, Gedruckt in der Churfürstl. Pfältzischen Hoff-Buchdruckerey. Durch Johann Henrich Lillie.
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1169469353 [PPN]
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