Trauer-Reglement Wegen des ... Ablebens ... Großherzogs Carl wird am 8. Dezember als dem Todestag an gerechnet, die Trauer auf sechs Monate, nemlich bis zum 8. Juni 1819 einschließlich angelegt 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Umfang: 2 Bl
Anmerkungen: Unterzeichnet: Carlsruhe, den 9. December 1818. auf höchsten Befehl. Großherzogliches Oberhofmarschalln-Amt
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1363211420 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1363211420
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