Handelt es sich bei einem Recht, das durch diplomatischen Schutz eingefordert wird, um ein solches, das dem die Protektion ausübenden Staat zusteht, oder geht es um die Erzwingung von Rechten des betroffenen Individuums? Karl Doehring 

Erscheinungsform: Aufsatz
Autor/Urheber:
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1462369294 [PPN]
In: Baden-Baden : Nomos-Verl.-Ges., 1996 (1996), Seite 13-20 year:1996 pages:13-20
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