Nachdemahlen die mit denen Ertz-Stifftischen-Trierischen Schied-Müntzen nicht außzugleichende Sächsisch- und Schweitzerische Schied-Müntzen, wie auch Hessen-Groschen, in den Ertz-Stifft häuffig einzuschleichen beginnen ... [Franz Georg, Kurfürst] Ex Mandato E. A. Meess 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Umfang: [1] Bl
Nebentitel: nachdem Erzstift Schiedmünzen
Anmerkungen: Datiert am Ende des Textes: Ehrenbreitstein in Consil. Electorali Aulico den 8ten Martii 1753
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1463918623 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1463918623
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