Ihro Churfürstl. Gnaden zu Trier ... müssen sehr mißliebig vernehmen: Daß hin und wieder mit naher Anpflanzung deren Obst-Bäumen an die Weinberge .. gegen ... erlassene Zehend-Ordnung gehandelet werde ... [Franz Georg, Kurfürst. Ex Mandato Emin. Elect. Spec. E. E. Meess.] 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Umfang: [1] Bl
Nebentitel: Zehntordnung
Anmerkungen: Datiert: Ehrenbreitstein in Consil. Elect. Aul. den 6. May 1755. - Die Zehend-Ordnung solle besser gehalte[n] und die nahe Anpflanzung der Obst-Bäume an die Weinberge, nicht gestattet werden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1463930429 [PPN]
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