Ihro Churfürstl. Gnaden zu Trier ... müssen sehr mißliebig vernehmen: Daß hin und wieder mit naher Anpflanzung deren Obst-Bäumen an die Weinberge .. gegen ... erlassene Zehend-Ordnung gehandelet werde ... [Franz Georg, Kurfürst. Ex Mandato Emin. Elect. Spec. E. E. Meess.]
Erscheinungsform: | einbändiges Werk |
Beteiligte: | |
Umfang: | [1] Bl |
Nebentitel: | Zehntordnung |
Anmerkungen: | Datiert: Ehrenbreitstein in Consil. Elect. Aul. den 6. May 1755. - Die Zehend-Ordnung solle besser gehalte[n] und die nahe Anpflanzung der Obst-Bäume an die Weinberge, nicht gestattet werden |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 1463930429 [PPN] |
Weiter im Partnersystem: | https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1463930429 |