Bey ohnmittelbarer General Landes Ober-Policey Commißion hat man mißfällig vernommen, daß die Maurer und Zimmer- dann andere in Taglohn, oder auf der Stöhr arbeitende Handwerksleute, und Taglöhnere bey dermalig-wohlfeilen, noch immerfort auf dem in vorgeweßt-theuren Zeiten erhöhten Arbeits- und Taglohn bestehen ... [Decretum Neuburg den 10. Hornung 1780.] [Freyherr von Oberndorff] 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Pfalz-Neuburg
Umfang: [1] Bl 2o
Nebentitel: bei unmittelbarer Generallandesoberpolizeikommission oberpolizei kommission zimmerer Taglöhner bei dermalig wohlfeilen vorgewesenen teuren arbeitslohn
Anmerkungen: Verordnung gegen Mißbräuche von Maurern und Zimmerleuten
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1547204966 [PPN]
URL: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_theodor1780
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1547204966
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