Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein des Heil. Römischen Reichs Ertz-Schatz-Meister und Churfürst, ... Fugen hiemit zu wissen, daß Wir wegen des ab dem in hiesigen Unseren Chur-Pfältzischen Landen gewachsenen und hinaus führenden Blätter-Tabac zu erlegen seyenden gewöhnlichen Erlaubnus-Gelds, oder nun genandten Ausgangs-Gebühr, so dann wegen Durch- und Hinausführung so wohl des Chur-Pfältzischen als auch des frembden Blätter und fabricirten Tabacs, nachfolgende gnädigste Verordnung verfassen und in Druck bringen, ... Geben auff Unserm Jagd-Schloß zu Schwetzingen den 27. Augusti 1739 Carl Philipp Churfürst. Vt. Hallberg. ... 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Umfang: [1] Bl
Nebentitel: Karl Pfalz-Graf bei heiligen Erz-Schatz-Meister Kurfürst fügen hiermit kur-pfälzischen Blätter-Tabak Blätter-Tabaks seienden Erlaubnis-Gelds genannten fremden fabrizierten Tabaks auf
Anmerkungen: Verordnung über den Verkauf von Tabak
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 156025694X [PPN]
URL: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_philipp1739c
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=156025694X
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