Margarethe von Sickingen, Albrecht von Freybergs Witwe, übergibt der Äbtissin Agnes von Gärtringen und dem Kloster Frauenalb ihre Hälfte des Dorfs Niebelsbach samt allen Zugehörungen, wie sie diese von ihrem Vater Kraft von Sickingen geerbt hat, je 10 Malter Roggen und Hafer aus einer Hube zu Königsbach sowie allen Hausrat, den sie in das Kloster mitbringt. Nach ihrem Tod soll dieses allles dem Kloster gehören. Zur Bedingung macht sie, dass das Kloster ihr eine Siechenpfründe einräumt, und dass ihrem Sohn Michael von Freyberg die Lösung der Getreidegült mit 100 Gulden vorbehalten bleibt.
Margarethe von Sickingen, Albrecht von Freybergs Witwe, übergibt der Äbtissin Agnes von Gärtringen und dem Kloster Frauenalb ihre Hälfte des Dorfs Niebelsbach samt allen Zugehörungen, wie sie diese von ihrem Vater Kraft von Sickingen geerbt hat, je 10 Malter Roggen und Hafer aus einer Hube zu Königsbach sowie allen Hausrat, den sie in das Kloster mitbringt. Nach ihrem Tod soll dieses allles dem Kloster gehören. Zur Bedingung macht sie, dass das Kloster ihr eine Siechenpfründe einräumt, und dass ihrem Sohn Michael von Freyberg die Lösung der Getreidegült mit 100 Gulden vorbehalten bleibt., Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
Margarethe von Sickingen, Albrecht von Freybergs Witwe, übergibt der Äbtissin Agnes von Gärtringen und dem Kloster Frauenalb ihre Hälfte des Dorfs Niebelsbach samt allen Zugehörungen, wie sie diese von ihrem Vater Kraft von Sickingen geerbt hat, je 10 Malter Roggen und Hafer aus einer Hube zu Königsbach sowie allen Hausrat, den sie in das Kloster mitbringt. Nach ihrem Tod soll dieses allles dem Kloster gehören. Zur Bedingung macht sie, dass das Kloster ihr eine Siechenpfründe einräumt, und dass ihrem Sohn Michael von Freyberg die Lösung der Getreidegült mit 100 Gulden vorbehalten bleibt., Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
Margarethe von Sickingen, Albrecht von Freybergs Witwe, übergibt der Äbtissin Agnes von Gärtringen und dem Kloster Frauenalb ihre Hälfte des Dorfs Niebelsbach samt allen Zugehörungen, wie sie diese von ihrem Vater Kraft von Sickingen geerbt hat, je 10 Malter Roggen und Hafer aus einer Hube zu Königsbach sowie allen Hausrat, den sie in das Kloster mitbringt. Nach ihrem Tod soll dieses allles dem Kloster gehören. Zur Bedingung macht sie, dass das Kloster ihr eine Siechenpfründe einräumt, und dass ihrem Sohn Michael von Freyberg die Lösung der Getreidegült mit 100 Gulden vorbehalten bleibt., Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
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Beteiligte: | - Margarethe von Sickingen; Michael von Freyberg; Konrad von Enzberg [Siegler]
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Erstellt (Anfang): | 1467 [29. September 1467] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 4 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) Urkunden Kleinere geistliche Territorien Frauenalb Frauenalb / 1193-1802 Spezialia nichtbadischer Orte Spezialia nichtbadischer Orte - Deutschland Unterniebelsbach Gde. Keltern PF Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 40 Nr. 378 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-3514521 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung Regesten: ZGO 27 (1875) S. 75 f. |
Ortsbezüge: | |
Sonstiges: | Siegelbeschreibung: Siegel hängen an |