König Ruprecht verbietet, die Diener, Mannen oder Leute des Grafen Eberhard III. von Württemberg vor ein fremdes Gericht zu laden. Bereits Geladene sollen auf Anfordern des Grafen vor dessen Gericht geschickt werden und ihnen innerhalb vier Wochen Recht erteilt werden, wozu das Reich zwei ehrbare Männer zur Kontrolle entsendet. Dieses Privileg erlischt mit dem Tode des Königs. 

Inhalt:
Beteiligte:
  • Ruprecht, König [Aussteller]
    Eberhard III. Graf von Württemberg [Empfänger]
Erstellt (Anfang): 1401  [14. August 1401]
Umfang: Anzahl der Digitalisate: 2
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Selekte
Urkundenselekte
Kaiserselekt / 813-1437
Urkunden
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 51 U 1067 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1269466

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung
Regesten: Regesten Pfalzgrafen 2 n. 1431

Ortsbezüge:
  • Augsburg A
Personenbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Augsburg
Siegelbeschreibung: Siegel stark beschädigt, liegt bei
Suche
Moyenne (0 Voter)