55) Der Deutschmeister antwortet hierauf, dass von ihm und anderen Obrigkeiten, besonders vom Statthalter und Regenten zu Württemberg nach den mörderischen Tätern bereits gefahndet, auch einige seiner Untertanen, die dabei waren, von Württemberg aufgegriffen und mit dem Tod bestraft wurden. Er weiß nicht, ob bei seinen Untertanen, die ihm bereits wieder gehuldigt hätten, welche dabei wären. Sollten ihm noch der eine oder der andere angezeigt werden, so werde er es nicht unterlassen, gegen ihn nach Recht zu verfahren. Auch hätte er bereits Befehle erlassen, dass alles, was von den seinem Bruder zugehörigen Sachen bei seinen Untertanen gefunden wird, ohne Verzug restituiert werden soll, 12. November 1525 

Erstellt (Anfang):  [1525-1527]
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Selekte
Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete
Bauernkrieg / 1522-1535
2. Akten
7. Deutscher Orden in Mergentheim
Die gegenseitigen Entschädigungsklagen des Deutschen Orden mit mehreren württembergischen Ämtern und die Entschädigung deutschherrischer Untertanen an die Grafen von Helfenstein aufgrund der Weinsberger Bluttat / 1525-1527
Archivalienuntereinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 54 Bü 74, 20 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2523169

Ortsbezüge:
  • Württemberg
Personenbezüge:
Suche
Moyenne (0 Voter)