7) Der Komtur von Mergentheim, Wolfgang von Bibra, und der Kaplan von Neuhaus berichten dem Deutschmeister nach Horneck: Obgleich ihre Untertanen sich kürzlich erklärt hätten, dass sie sich durch die benachbarten Aufrührer von ihrer Herrschaft nicht abtrünnig machen lassen wollen, so sei jetzt, da ihnen der Bauernhaufen bereits ganz nah und bei Niederstetten liegt, der "gemeine Pöbel" auch angesteckt. Ihnen wurde eine Supplik übergeben, nach welcher die Untertanen von ihnen mit Brief und Siegel verlangen, dass man sie dem Evangelium und ihrer Artikel gemäß behandeln soll, was sie auch getan hätten. Zaisolf von Rosenberg und andere hätten bereits ähnliche Verschreibungen ausgestellt. Sie hoffen nun, dass der Deutschmeister ihre Handlung genehmigt. Von den Bauern die bereits der Tauber zuziehen würde größere Gefahr ausgehen und es sollte dem Spott und Schaden begegnet werden, als wenn man in der Folge genötigt dieser Aufforderung erst nachkommt. Worauf dann auch von dem Deutschmeister Dietrich von Cleen die schriftliche Zusage ausgestellt wird, dass er mit der den Mergentheimern gegebenen Zusicherung einverstanden ist, 3. April 1525
Erstellt (Anfang): | [1521; 2. Juli 1524; 20. Februar 1525 - 14. Juni 1525] |
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Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete Bauernkrieg / 1522-1535 2. Akten 7. Deutscher Orden in Mergentheim Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, Teil I: (1521), 2. Juli 1524 - 14. Juni 1525 / 1521; 2. Juli 1524; 20. Februar 1525 - 14. Juni 1525 Archivalienuntereinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | H 54 Bü 65, 6 [Bestellsignatur] |
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