4) Dem Rat in Zürich wird in der erteilten Antwort ausführlich wiederholt, worin die Anklagepunkte gegen den Feuerbacher als einen Hauptanführer der Bauern bestehen, dass er somit sein Leben verwirkt, von zwei Mitgliedern des Rottweiler Gerichts auch wirklich für schuldig erkannt und von den übrigen zehn Richtern nur in Hinsicht des günstigen Zeugenverhörs losgesprochen wurde, welches allerdings auf eine ungültige Weise mit den Anhängern des Matern Feuerbachers vorgenommen wurde. Nachdem Feuerbacher nach der Sindelfinger Schlacht aus dem Lande geflüchtet war, wurde sein Hab und Gut wie bei den anderen ausgetretenen Rädelsführern auch, von dem Schwäbischen Bund konfisziert. Die Regierung hofft daher, dass sich die Zürcher unter solchen Umständen diesem Ausgetretenen nicht weiter annehmen werden, 14. August 1528 

Erstellt (Anfang):  [1527-1532]
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
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Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete
Bauernkrieg / 1522-1535
2. Akten
1. Österreichische Regierung in Württemberg
1.1. Österreichische Regierung in Württemberg
Matern Feuerbachers Bemühungen um Aufhebung des württembergischen Landesverweises nach seinem Freispruch durch das Hofgericht Rottweil; Entschädigungsklagen von Helfenstein, Abt von Bebenhausen wegen der Plünderung des Bebenhäuser Hofes in Stuttgart und Tübinger Hans Spengler wegen der Zerstörung der Neckarburg bei Neckartenzlingen / 1527-1532
Archivalienuntereinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 54 Bü 18, 4 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2524117

Ortsbezüge:
  • Rottweil RW; Hofgericht
  • Sindelfingen BB; Schlacht von
  • Zürich [CH]
Personenbezüge:
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