Bischof Günther von Speyer verordnet, dass das Kloster Maulbronn aus seinem in den Pfarrzehentbezirk von Schützingen gehörigen Hof Füllmenbach statt des Zehenten alle Schaltjahre eine genannte Geldabgabe zur Entschädigung der Berechtigten entrichten solle.
Erstellt (Anfang): | 1152 [1152.] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band II., Nr. 335, Seite 59 |
Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=537 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: HStA Stuttgart Signatur oder Titel des Originals: A 502 U 3 |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: | |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |