Hermann von Raderach genannt Gnifting überlässt vor dem Eintritt in den geistlichen Stand um seines Seelenheiles willen mit Einwilligung seines Bruders Werner das Patronatrecht der Kirche in Jettenhausen an den Deutschen Orden. 

Beteiligte:
  • Hermann; von Raderach [Aussteller]
Erstellt (Anfang): 1250  [1250. Februar 16.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IV., Nr. 1148, Seite 214-215
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=1746

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: GLA Karlsruhe
Signatur oder Titel des Originals: 3/3427

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Konstanz
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