Propst Hermann und sein Konvent in Weißenau erhalten den ihnen von Eberhard Ruchelin von Arbon übertragenen Hof in Kemmerlang von dessen Lehenherrn Werner Gnifting von Raderach gegen fünf Mark Silber, die er ihnen schuldete, als freies Eigentum. 

Beteiligte:
  • Hermann; Propst von Weißenau; Weißenau; Konvent [Aussteller]
Erstellt (Anfang): 1250  [1250. Oktober 28.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IV., Nr. 1160, Seite 228-229
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=1762

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: B 523 U 1486

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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