Bischof Hermann von Konstanz urkundet, dass die Brüder zu St. Georgen vor seinem Generalkapitel nachgewiesen haben, die zwischen ihnen und den Priestern der Kirche zu Dürrwangen streitige Hälfte der Zehenten an letzterem Orte gehöre ihnen. 

Erstellt (Anfang): 1141  [1141–1165.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IV., Nr. N53, Seite 352-353
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=500

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: GLA Karlsruhe
Signatur oder Titel des Originals: 65/511 fol. 157

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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