Der erwählte Bischof Heinrich von Speyer beurkundet, dass die von den Edeln Wolfram, Heinrich und Konrad von Wiesloch, Gebrüdern, ohne seine als des Lehensherrn Zustimmung vorgenommene Verpfändung der inzwischen von ihm zurückgekauften Vogtei des maulbronnischen Bauhofs in Ketsch an Ingram von Heidelberg durch schiedsrichterlichen Spruch für ungültig erklärt worden sei und dass Ingram demgemäß ihm gegenüber auf dieses Recht verzichtet habe.
Beteiligte: |
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Erstellt (Anfang): | 1254 [1254. Februar 7.] |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band V., Nr. 1287, Seite 50-52 |
Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=1925 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: GLA Karlsruhe Signatur oder Titel des Originals: 67/449 fol. 161 r - 162 r Editionen: UB Bischöfe Speyer, Bd. 1, S. 256 (einige Namensvarianten). |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Lußheim |