Graf Konrad von Vaihingen verpflichtet sich durch einen körperlichen Eid, den Propst der Domkirche zu Speyer und Rektor der Kirche in Horrheim an den Rechten und Freiheiten seiner Kirche und deren Zugehörden nicht zu beeinträchtigen oder beeinträchtigen zu lassen. 

Erstellt (Anfang): 1262  [1262. Oktober.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VI., Nr. 1680, Seite 81
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=2403

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: GLA Karlsruhe
Signatur oder Titel des Originals: 67/449 fol. 162 v - 127 r

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Speyer
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