Der Kämmerer Heinrich von Biegenburg beurkundet, dass sein Eigenmann Wernher Huzo dessen ganzes väterliches Erbgut in Blümetsweiler samt genannten Eigenleuten mit seiner Zustimmung dem Kloster Weißenau vergabt und gegen einen jährlichen Wachszins für sich und die Seinigen wieder zurückerhalten habe. 

Erstellt (Anfang): 1264  [1264. Januar 27.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VI., Nr. 1737, Seite 137
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: B 523 U 2528
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