Ein Streit zwischen den Brüdern des Deutschen Hauses und der Bürgergemeinde in Mergentheim über einen Weiher und eine von da nach der Wohnung der Brüder geführte Wasserleitung wird durch schiedsgerichtlichen Spruch entschieden. 

Erstellt (Anfang): 1268  [1268.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VI., Nr. 1964, Seite 356-357
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=2739

Überlieferung/Ausgaben: Editionen: Zeitschrift Württembergisch-Franken, Bd. 3,3, S. 58 (Auszug).

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
Suche
Moyenne (0 Voter)