Ein Streit zwischen den Brüdern des Deutschen Hauses und der Bürgergemeinde in Mergentheim über einen Weiher und eine von da nach der Wohnung der Brüder geführte Wasserleitung wird durch schiedsgerichtlichen Spruch entschieden.
Erstellt (Anfang): | 1268 [1268.] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VI., Nr. 1964, Seite 356-357 |
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Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Editionen: Zeitschrift Württembergisch-Franken, Bd. 3,3, S. 58 (Auszug). |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |