Der Freie Berthold von Blankenstein und seine Gattin Elisabeth befreien das von ihnen gegründete und mit Gütern, so insbesondere der Pfarrkirche des Orts, ausgestattete Kloster Steinheim von allem Vogteirecht unter Verbot der Wahl eines anderen Vogts bei ihren Lebzeiten, bezeichnen die Grenzen, innerhalb deren das neue Kloster gebaut werden darf, und treffen verschiedene Bestimmungen über Besitzungen und Rechte desselben.
Erstellt (Anfang): | 1260 [Ohne Zeitangabe. (Um 1260).] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VI., Nr. N40, Seite 476-478 |
Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=2263 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: HStA Stuttgart Signatur oder Titel des Originals: A 524 U 92 Editionen: Besold: Virginum sacrarum monimenta, S. 365. Petrus: Suevia ecclesiastica, S. 756. |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: | |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |