König Rudolf nimmt das Kloster Rottenmünster mit allem Zubehör in seinen Schutz, behält sich und dem Reich die Vogtei desselben für alle Zeiten vor und beauftragt die königlichen Amtleute in Rottweil, den Schutz über das Kloster in seinem Namen auszuüben. 

Erstellt (Anfang): 1274  [1274. Mai 7.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VII., Nr. 2421, Seite 309
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Überlieferung/Ausgaben: Regesten: Regesta Imperii Abt. 6, Bd. 1, S. 49, Nr. 157.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Hagenau
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