Abt Berthold und Konvent von St. Georgen beurkunden, dass der Priester Berthold von Hausen (Hussen) für die Unterhaltung der ewigen Lichter gewisse Einkünfte, nämlich den Hof des Klosters in Neuhausen, 5 Schilling in Schabenhausen, 1 in Stetten (Stetten, Sta{e}tten) und ein Lehen in Sommerau von ihnen um 11 Mark Silber gekauft und ihnen geschenkt hat, und dass sie die Kaufsumme zur Auslösung ihrer verpfändeten Güter in Adlersbach und Sulzbach verwendet haben. Sie stellen fest, in welcher Weise die Stiftung ausgeführt werden soll, und beurkunden, dass im Fall ungenügender Ausführung oder Unterlassung der Edle Berthold von Falkenstein und seine Erben die genannten Güter besetzen sollen, bis die Stiftung vollständig erfüllt ist. Siegler: Die Aussteller. Datum apud Sanctum Georgium, anno domini millesimo ducentesimo octuagesimo secundo, die sancti Nicolai, indictione decima. 

Erstellt (Anfang): 1282  [1282. Dezember 6.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VIII., Nr. 3189, Seite 371-372
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: GLA Karlsruhe
Signatur oder Titel des Originals: A: 65/511 S. 233 - 235; B: 67/1234 fol. 139 r -140 v
Editionen: UB Fürstenberg, Bd. 5, S. 191, Nr. 223 (Auszug).
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